ich habe einen Haftpflichtschaden an meinem PKW. Die Versicherung des Unfallgegners hat mir nun geschrieben, dass ich die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag durchführen lassen kann.
Jetzt würde ich gerne wissen, bis wann ich die Reparatur durchführen lassen muss, da es momentan zeitlich schlecht aussieht, zumal das Ganze mehrere Tage dauernd wird und ich eigentlich auf das Auto angewiesen bin.
Gibt es eigentlich anstatt eines Ersatzwagens einen Ausfall-Pauschalbetrag pro Tag für mich? Wie hoch ist der bei der HUK Coburg?
Danke im voraus für die Antworten!
Grüße
ColumnGirl
Eine klassische Frage für das Brett „Allg. Rechtsfragen“, denn hier geht es eigentlich nicht um die Versicherung, sondern um den Unfall und die rechtlichen Folgen (auch wenn in diesem Fall tatsächlich ein Anspruch gegen die Versicherung selbst besteht).
Jedenfalls: Die Reparatur musst du gar nicht durchführen lassen. Du kannst das für die Reparatur erforderliche Geld verlangen (§ 249 II BGB) und damit tun und treiben, was du willst.
Deine Frage ist hier schon ganz richtig - lass Dich nicht irritieren…
Wenn die Reparatur mehrere Tage dauern wird, dann steht dir für die Zeit auch ein Leihwagen zu - demnach kann die Dauer ja eigentlich nicht das Hinderniss sein. Der Nutzungsausfall in Geldwert hängt von Deinem Fahrzeug ab - und den solltest Du am besten selbst bei HUK erfragen, dort kannst Du dann auch gleich erfragen wie die es mit der Reparatur handhaben! In der Regel ist denen das aber recht schnuppe, ob es 1 Woche oder 1 Monat dauert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Jedenfalls: Die Reparatur musst du gar nicht durchführen
lassen. Du kannst das für die Reparatur erforderliche Geld
verlangen (§ 249 II BGB) und damit tun und treiben, was du
willst.
Und kann man dann später die von der Versicherung abgezogene Mehrwertsteuer etc. nachverlangen oder darf man die dann aus eigener Tasche drauflegen?
Gruß
loderunner
wenn du später den Schaden tatsächlich reparieren lässt bekommst du ja auch eine Rechnung! Die einfach zu dem Versicherer schicken und der zahlt den Rest einschl. MwSt!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]