Reparatur nicht ausgeführt - trotzdem Rechnung?

Hallo!
Folgendes Problem:
Anfang des Jahres ging ein Scharnier der Terrassentür kaputt. Der Splint des Scharniers hielt nicht mehr und die Tür kippte einem beim Öffnen quasi entgegen.

Daraufhin wurde bei der Fachfirma, die vor mehr als 20 Jahren diese Tür eingesetzt hat, angerufen und um Reparatur gebeten.

Der Monteur kam insgesamt 2 Mal, konnte aber nichts reparieren weil er das passende Ersatzteil nicht auftreiben konnte.

Man ist dann so verblieben dass die Hauseigentümer (Auftraggeber) evtl. schauen ob sie das Teil bei E*ay kaufen können und wenn das Teil beschafft werden kann, würden die Auftraggeber die Fachfirma evtl. wieder wegen Einbau kontaktieren.

Zwischenzeitlich wurde das Scharnier auf anderem Wege repariert, ein Freund der Familie ließ aus verschiedenen Teilen ein neues Scharnier zusammenbauen (Ersatzteil Marke Eigenbau)und baute es auch ein.

Nun, nach über einem halben Jahr rief die Firma wieder an und fragte nach dem Stand der Dinge. Ihnen wurde gesagt, dass die Tür bereits repariert ist. Daraufhin erzählte die Dame, dass dann aber trotzdem noch der Monteur bezahlt werden müsse und dass nun eine Rechnung gestellt wird.

Frage: Muss man die Fachleistungsstunden des Monteurs der Fachfirma wirklich bezahlen, obwohl er kein adäquates Teil auftreiben konnte und nichts an der kaputten Tür ausrichten konnte?
Es bestand ja ein Werkvertrag (das Scharnier war offensichtlich kaputt, daher keine Fehlerdiagnose), und unterschrieben wurde nichts, nur mündlich um Reparatur gebeten.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

es wurde der Auftrag erteilt, ein Scharnier auszutauschen bzw. zu reparieren.

Dieser Auftrag wurde nicht ausgeführt. Was also will die Firma in Rechnung stellen. Es wurde nichts repariert und nichts ausgetauscht.

Gruß
Brandy

Hallo,

sofern der Handwerker kein mildtätiger Verein ist oder ehrenamtlich tätig ist, stellt er natürlich eine Rechnung!

Abeitszeit, Anfahrt und Mehrwertsteuer werden in Rechnung gestellt.

VG
Mela

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Ein Handwerker darf auch einen nicht erfolgreichen Reparaturversuch in Rechnung stellen so fern er sich an die Regeln der Kunst gehalten hat.

Ansonsten würde sich wohl kein Handwerker mehr finden, der sich eine so alte Türe noch ansieht. Und kein Arzt würde mehr einen Krebskranken behandeln.

Ein Dienstleistungsvertrag ist - im Gegensatz zum Werkvertrag - nicht erfolgsgebunden.

Viele Grüße
Lumpi

Zunächst herzlichen Dank für die Antworten.

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hier um einen Werkvertrag handelt, da der Fehler ja bekannt war und eine Reparatur verlangt wurde bzw. das Ziel war, dass die Tür wieder funktioniert.
Ist dem nicht so?

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Ich würde sagen das hängt von der Beauftragung ab:

  • Schaun Sie mal vorbei ob Sie das Reparieren können => Dienstleistungsvertrag

  • Ich habe Türe XYZ, Baujahr 19xx, machen Sie mir ein Angebot, was das Teil samt Einbau kostet, dann wäre der Auftrag eher ein Werkvertrag

Wurde nichts vereinbart, dann dürfte der Dienstleistungsauftrag bei Reparaturen der Standard sein.

Grüße
Lumpi