Reparatur nicht ausgeführt - Zivilklage?

Der Reparaturdienst hat die Waschmaschine in die Werkstatt gebracht. Für 200,-€ „repariert“. Nach 3 Mon. genau das gleiche Problem wieder. Garantie nicht anerkannt, da die Heizung neu wäre muss es jetzt wohl die Umwälzpumpe sein. Das koste etwa 120,- €. Eine andere Firma hat dann für 120,-€ eine neue Heizung eingebaut und festgestellt, dass in der Maschine die Orginalheizung war und die völlig verkalkt war, was ich ja schon vermutet hatte. Die Firma weigert sich die 200,-€ zurückzuzahlen, obwohl ich den eindeutigen Beweis habe, dass sie die Wama nicht repariert hat. Sie redet nicht mehr mit mir, beantwortet meine Briefe nicht. Nimmt jetzt nichtmal mehr den Hörer ab, wenn ich anrufe. Was tun? Zivilrechtliche Klage? Bringt das was? Wer zahlt die Gerichtskosten, wenn die Firma „zahlungsunfähig“ ist? Strafanzeige wegen Betrug? Warum bin ich auf die Masche reingefallen? Tja, weil der „Techniker“ (der nichtmal Werkzeug dabei hatte) mich vollgequatscht hat und weil man/frau doch nicht immer gleich eine böse Absicht vermuten will. Der Name der Firma darf wohl hier nicht genannt werden; ich würde aber gerne verhindern, dass noch mehr Leute darauf reinfallen.
Soweit erstmal.
Und schonmal Danke für die Tips.
Ciao, Ciao

Der Reparaturdienst hat die Waschmaschine in die Werkstatt
gebracht. Für 200,-€ „repariert“. Nach 3 Mon. genau das
gleiche Problem wieder. Garantie nicht anerkannt, da die
Heizung neu wäre muss es jetzt wohl die Umwälzpumpe sein. Das
koste etwa 120,- €. Eine andere Firma hat dann für 120,-€ eine
neue Heizung eingebaut und festgestellt, dass in der Maschine
die Orginalheizung war und die völlig verkalkt war, was ich ja
schon vermutet hatte.

Das ist der Hammer!

Die Firma weigert sich die 200,-€
zurückzuzahlen, obwohl ich den eindeutigen Beweis habe, dass
sie die Wama nicht repariert hat. Sie redet nicht mehr mit
mir, beantwortet meine Briefe nicht. Nimmt jetzt nichtmal mehr
den Hörer ab, wenn ich anrufe. Was tun? Zivilrechtliche Klage?
Bringt das was?

War das ein Fachbetrieb? Dann zur Handwerkskammer oder Innung gehen.

Wer zahlt die Gerichtskosten, wenn die Firma
„zahlungsunfähig“ ist?

Die Rechtsschutzversicherung (Schuldrechtliche Verträge eingeschlossen? ) Falls eine RS besteht, würde ich einen Anwalt einschalten.

Strafanzeige wegen Betrug? Warum bin
ich auf die Masche reingefallen? Tja, weil der „Techniker“
(der nichtmal Werkzeug dabei hatte) mich vollgequatscht hat
und weil man/frau doch nicht immer gleich eine böse Absicht
vermuten will. Der Name der Firma darf wohl hier nicht genannt
werden; ich würde aber gerne verhindern, dass noch mehr Leute
darauf reinfallen.
Soweit erstmal.
Und schonmal Danke für die Tips.
Ciao, Ciao

Gruß keki

Hallo,

ich würde die Firma anschreiben, Zahlung verlangen, eine kurze Frist setzen und schon gleich androhen, dass bei Nichtzahlung ohne weitere Ankündigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird.

Statt einer Klage könntest Du es zuerst mit einem Mahnbescheid versuchen. Das ist relativ einfach und preiswert. Die Firma bekommt den zugestellt und kann zahlen, widersprechen oder ignorieren. Für den Fall des Widerspruchs kannst Du beantragen, dass es vor Gericht geht. Wenn die Firma das ignoriert, kannst Du nach zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Du dann auch die Zwangsvollstreckung gegen die Firma einleiten kannst (Gerichtsvollzieher losschicken oder Kontopfändung beantragen)

Im Falle der Zahlung muss die Firma aich die Kosten des Mahnbescheids tragen, Du musst die aber immer vorschiessen und trägst auch das Risiko, darauf sitzen zu bleiben.

Gruss Hans-Jürgen
***

Halloo Hans Jürgen!
Habe gerade den 3ten Brief an die Firma abgeschickt, aber die stellen sich völlig stur.
Kann ich denn einen Mahnbescheid auch beantragen, wenn es sich um eine vom Schuldner nicht anerkannte Forderung handelt?
Habe mich nun schon einige Tage mit der Sache beschäftigt und festgestellt, dass ich mit 200,-€ noch gut weggekommen bin. Bei ähnlichen Fällen geht es meistens gleich um ca. 500,-€ oder mehr. Trotzdem möchte ich noch mehr Geld dafür ausgeben. In Berlin gibt es aber wohl einige dieser „Fachfirmen“.
Bis dann
Malimi

Hi Keki,
ich glaube bei der Innung sind wohl nur die echten Fachbetriebe vertreten.
Die Handwerkskammer hart eine Schlichtungsstelle, die kann aber auch nichts weiter tun als Briefe schreiben. Habe leider keinen Rechtsschutz. Habe auch keine Lust noch mehr Geld für diese Sch… auszugeben
Gruß
Malmil

Hallo,

ja, natürlich. Du musst im Mahnbescheidsverfahren auch keinerlei Beweise vorlegen. Es reicht, den Antrag entsprechend auszufüllen und ab die Post an das Gericht. Das Gericht prüft in diesem Stadium auch nicht, ob Deine Forderung gerechtfertigt ist oder nicht.

Für den Fall, dass die Firma nicht der Meinung ist, zahlen zu müssen, kann sie Widerspruch einlegen. Wenn Du es beantragst, geht es dann vor Gericht. Dort musst Du dann Deine Forderung beweisen.

Ich bin selbst in Berlin schon Opfer einer Firma geworden, die Waschmaschinen repariert. Zu Anfang klingt es ungeheuer gut und kompetent, aber dann ist man nur noch der A****. Zum Glück habe ich keine Forderung an die (war trotzdem stressig), denn die sind mittlerweile insolvent.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi Malmil,
der Tip von Hans-Jürgen ist kostenmässig überschaubar. Ich würds so machen
Gruß keki

Hallo,

der Tipp von Hans-Jürgen ist NICHT gut (sorry Hans-Jürgen, ist nicht böse gemeint :wink: ). Grund: Einen Mahnbescheid zu beantragen bringt nur etwas bei völlig unbestrittenen Forderungen. Hier ist ja jetzt schon klar, dass die Rückforderung bestritten wird. Folge: man hat erstmal die Kosten für die Beantragung des Mahnbescheids am Hals, wartet erstmal wochenlang auf den Erlass und am Ende landet man doch evt. vor dem Gericht. Dann lieber zum Anwalt gehen und einen außergerichtlichen Einigungsversuch starten, der schneller und sicherer zum Erfolg führen wird.
Bei weiteren Fragen hierzu kannst Du Dich gerne melden bzw. einfach nochmal nachfragen.

Caroline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aber, aber, Frau Anwältin!

Grund: Einen Mahnbescheid zu
beantragen bringt nur etwas bei völlig unbestrittenen
Forderungen. Hier ist ja jetzt schon klar, dass die
Rückforderung bestritten wird.

Wenn ein Schuldner sich schlichtweg gar nicht meldet, kann man daraus doch nicht schließen, dass er die Forderung bestreitet. Im Gegenteil: Das Mahnverfahren macht doch gerade bei solchen Schuldnern Sinn, die sich schlichtweg gar nicht äußern. Wendest du das Mahnverfahren in deiner Kanzlei etwa nur in den Fällen an, in denen ein Schuldner ausdrücklich schreibt:

„Ja, ich weiß, dass ich bezahlen muss, aber ich zahle trotzdem nicht.“

Folge: man hat erstmal die
Kosten für die Beantragung des Mahnbescheids am Hals

Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass man im Fall einer Klage „zunächst einmal die Kosten für die Klage am Hals“ hat und dass die Kosten für den Mahnbescheid auf die Kosten für eine Klage, so sie noch notwendig sein sollte, angerechnet werden (GKG KV Nr. 1210), so dass unter dem Strich also keine höheren Kosten anfallen, wenn das Mahnverfahren erfolglos bleibt und ins streitige Verfahren übergeht.

wartet
erstmal wochenlang auf den Erlass und am Ende landet man doch
evt. vor dem Gericht.

Eben. Eventuell. Wie das immer so ist bei einem Mahnbescheid.

Dann lieber zum Anwalt gehen und einen
außergerichtlichen Einigungsversuch starten, der schneller und
sicherer zum Erfolg führen wird.

„Sicherer“? Wo liegt denn da höhere Grad an Sicherheit? Ich will nicht sagen, dass ich den Vorschlag grundsätzlich schlecht finde. Aber woraus hier abzuleiten sein soll, dass das „sicherer“ ist, erschließt sich mir nicht. Abgesehen davon hat man dann „erst einmal die Kosten eines Rechtsanwalts am Hals“; die arbeiten ja bekanntlich auch nicht umsonst. Stichwort: Geschäftsgebühr, im Fall der Klagerhebung noch die Verfahrensgebühr sowie - natürlich - die Gerichtskosten.

Levay

1 „Gefällt mir“

Hallo!

der Tipp von Hans-Jürgen ist NICHT gut (sorry Hans-Jürgen, ist
nicht böse gemeint :wink: ).

Naja, so schlecht finde ich ihn aber jetzt auch wieder nicht, richtig und falsch wird es da in den meisten Fällen sowieso nicht geben. Ich denke, wenn sich da gar keiner meldet, dann kann es auch sein, dass die Firma pleite, Betrüger oder einfach nur unorganisiert ist. Hab ich alles schon erlebt.

Das

Grund: Einen Mahnbescheid zu
beantragen bringt nur etwas bei völlig unbestrittenen
Forderungen. Hier ist ja jetzt schon klar, dass die
Rückforderung bestritten wird.

das

Dann lieber zum Anwalt gehen und einen
außergerichtlichen Einigungsversuch starten

und das

der schneller und
sicherer zum Erfolg führen wird.

kann ich nicht in Einklang bringen.

Gruß
Tom

Hallo an Alle,

also die Firma ist nicht pleite. Sie geht nur nicht ans Telefon wenn ich anrufe, sie kann das wohl in ihrem Display sehen. Eine außergerichtliche Einigung habe ich schon ohne Anwalt versucht (kein Rechtsschutz vorhanden), ich glaube bei einem Anwalt würden die sich aber genauso stur stellen. Wenn dann der Mahnbescheid vom Gericht ins Haus flattert, könnte es sein, dass dies ein bisschen erschreckt, könnte aber auch sein, dass die das genauso ignorieren. Der gesamte Vorgang lässt offensichtlich nur den Schuß zu, dass das alles in betrügerischer Absicht geschah. Was ich in meinem letzten Brief an die Firma auch so formuliert habe. Also Anzeige wg. Betrug??? Bringt das was? Es bringt mir wohl aber nicht mein Geld zurück. Das Ganze verstößt m.E. auch gegen die guten Sitten, denn die Definition (nach ständiger Rechtssprechung) dafür ist: Wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Dies trifft doch hier zu, oder denke ich jetzt unbillig und ungerecht?
Was kostet denn der Mahnbescheid so ungefähr. Und wie hoch sind die Gerichtskosten der Zivilklage bei dem Streitwert von 200,-€. Und muss ich die dann tatsächtlich selbst zahlen wenn ich den Prozeß gewinne (wovon ich hier ausgehen würde) und die Firma zahlungsunfähig ist?
Ist irgendwie alles ziemlich kompliziert und kostet am Ende nur noch mehr Geld, aber genau darauf spekulieren diese Firmen wohl.
Soweit erstmal.
Schönes Wochenende
Malimil

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Eine außergerichtliche Einigung habe ich schon ohne
Anwalt versucht (kein Rechtsschutz vorhanden), ich glaube bei
einem Anwalt würden die sich aber genauso stur stellen.

Das kann sein, muss aber nicht sein. Oft wirkt da das Schreiben eines Anwaltes durchaus wunder.

Gruß
Tom

Ich wollte dir erst nicht antworten, weil deine Anfrage eigentlich gegen die Board-Regeln verstößt, so dass ich dachte, sie würde ohnehin gelöscht. Aber da sie ja nun schon länger hier steht …

also die Firma ist nicht pleite. Sie geht nur nicht ans
Telefon wenn ich anrufe, sie kann das wohl in ihrem Display
sehen. Eine außergerichtliche Einigung habe ich schon ohne
Anwalt versucht (kein Rechtsschutz vorhanden),

Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, den Anwalt selbst zu bezahlen oder, wenn kein Geld vorhanden ist, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

ich glaube bei
einem Anwalt würden die sich aber genauso stur stellen.

Wie Tom schon schrieb: Kann sein, muss aber nicht, und oft wirken anwaltliche Schreiben Wunder. Wenn allerdings das anwaltliche Schreiben nichts hilft, dann hilft wohl sowieso nur noch eine Klage. Und die ist ohne Anwalt sowieso nicht empfehlenswert. Unter dem Strich ist der Rat mit dem Anwalt also nicht so schlecht, auch wenn natürlich immer noch die ebenfalls interessante Möglichkeit eines Mahnbescheids bleibt.

Wenn
dann der Mahnbescheid vom Gericht ins Haus flattert, könnte es
sein, dass dies ein bisschen erschreckt, könnte aber auch
sein, dass die das genauso ignorieren. Der gesamte Vorgang
lässt offensichtlich nur den Schuß zu, dass das alles in
betrügerischer Absicht geschah. Was ich in meinem letzten
Brief an die Firma auch so formuliert habe. Also Anzeige wg.
Betrug??? Bringt das was?

Die Drohung damit könnte was bringen. Darum würde ich davon Abstand nehmen, Anzeige zu erstatten; dann ist das Drohmittel nämlich futsch.

Es bringt mir wohl aber nicht mein
Geld zurück. Das Ganze verstößt m.E. auch gegen die guten
Sitten, denn die Definition (nach ständiger Rechtssprechung)
dafür ist: Wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden verstößt. Dies trifft doch hier zu, oder
denke ich jetzt unbillig und ungerecht?

Du begehst einen dogmatischen Denkfehler. Vieles auf der Welt ist sittenwidrig, auch nach dieser Definition, aber welche Folgen knüpfen sich denn daran an? Was soll das jetzt in deinem Fall bedeuten? Interessant ist es, wenn Rechtsgeschäfte als solche sittenwidrig sind, § 138 BGB. Das ist hier nicht der Fall. Der Dienstvertrag ist ja nicht sittenwidrig.

Was kostet denn der Mahnbescheid so ungefähr. Und wie hoch
sind die Gerichtskosten der Zivilklage bei dem Streitwert von
200,-€.

Die Gerichtskosten allein betragen 75 Euro. Dazu können aber Anwaltskosten und Kosten für eine etwaige Beweisaufnahme kommen. Der Mahnbescheid kostet bei diesem Streitwert 18 Euro.

Und muss ich die dann tatsächtlich selbst zahlen wenn
ich den Prozeß gewinne (wovon ich hier ausgehen würde) und die
Firma zahlungsunfähig ist?

Aber ja. Du musst die Gebühren sogar ganz am Anfang bezahlen, „ohne Schuss kein ius“, sagt man so schön. Soll heißen: Das Gericht wird gar nicht erst tätig, wenn du nicht die Gerichtskosten einzahlst. Und von wem willst du dir das Geld wiederholen, wenn die Firma zahlungsunfähig ist? Wer soll dann dafür aufkommen? Eben: niemand.

Levay

Hallo,
vielen Dank für deine Tips. Wo/Warum verstoße ich denn gegen die Board-Regeln, ich habe doch vor allem den konkreten Sachverhalt geschildert. Da die Dame nicht einmal gesagt hat, sie werde auch nur irgend etwas nachprüfen,schließe ich daraus natürlich, dass das alles Absicht war.
Habe gerade auf meinen letzten Brief (in dem ich die betrügerische Absicht und die Sittenwidrigkeit erwähnte) doch noch eine Antwort bekommen. Sie bieten jetzt tatsächlich an die 120,-€ (der Preis der anderen Rep.firma)zurückzuzahlen. Möchten dafür aber auch die Orginalrechnung zurück, damit sie das verbuchen können. Wie soll ich das verstehen? Ich möchte auf jeden Fall die 200,-€ zurück, weil die Wama einfach nicht repariert wurde und ich das Geld gut gebrauchen kann.
Ciao,Ciao
Malmili