Reparatur oder Sanierung einer Dachterasse

Bei unsererm Mehrfamiliendoppelhaushaus ist die Dachpappe (Isolierung) der Dachterasse porös geworden so das Wasser (Regenwasser) durchdringt auf die darunterliegenden Balkone bzw. in die Darunterliegenden Wohnungen.
Auf den Dachterassen liegen Platten teils lose, auf Speiß bzw. auf Kies.

Jetzt kommt die Frage ob man Reparaturen durchführen darf oder ob die Dachterassen komplett saniert werden wüssen?
So ist die Aussage unseres Verwalters das Reparaturen nicht erlaubt seinen sondern heute nur noch Komplettsanierung mit Dämmung,
unser Doppelhaus ist nicht gedämmt

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
wenn eine Sanierung vorgeschrieben ist dann bitte auch mit Verweis wo das steht

Salut Gerd!

Wenn mehr als 1/3 der Gebäudehülle betroffen sind, hat er recht: dann muss die Sanierung gemäss der Energieeinsparverordnung durchgeführt werden und damit käme man um Dämmung nicht herum.
Die Dachterrasse dürfte jedoch nicht so gross sein, dass man da reinfällt.

Aber:

  • Schweissbahn lässt sich nur unsicher partiell flicken,
  • Verlegung in Mörtelbett auf Balkonen ist kritisch,
  • es gibt Fördermittel für Wärmeschutz,

Von daher ist die Überlegung, die gesamte Dachterrasse zu sanieren nicht verkehrt, sondern auf jeden Fall überlegenswert.

Tschou

ASC
ASC

Hallo!

Also erstmal ich bin kein Dachdecker und hab diesbezüglich keine Ahnung.

Die Info mit der Vollsanierung ist definitiv falsch. Die EnEV schreibt vor, dass wenn ein Bauteil (z.B. die Fassade) angefasst wird dann die ganze Fassade auf den aktuellen Stand gebracht werden muß. Nur die Fassade. Wenn Du also die Dachterasse machst, müsste diese nach Vorschrift gedämmt werden (oder eine der vielen Ausnahmen beantragen), Deine Fassade, die Fenster, etc. dürfen bleiben wie sie sind.

Da Du die Dachterrasse eh machen musst (Regenwasser) wäre aber klug, diese gleich mit zudämmen. Glasschaumplatten könnten da interessant sein, weil trittfest.

Ansonsten liegen die KfW-Zinsen etwa in Höhe der Inflation. Noch gibt es Geld vom Staat für energetische Modernisierungen. Keine Ahnung wie alt das Haus ist, aber Reparaturen werden eh irgendwann fällig. OB jetzt jeden Monat 300€ dafür in den Sparstrumpf gehen oder zur Bank ist an sich wurscht.
Da hast Du im Zweifel nur einmal Baustress und dann Deine Ruhe - und alles passt zusammen, keine Flickschusterei.

VLG Ralf

Eine komplett Sanierung ist notwendig.
Es steht in der Energieeinsparverordnung 2009.
Es gibt mitlerweile auch extra Baupolizisten die das kontrollieren.

Bei Fragen können Sie mich anrufen 0172-1637464 ISOBAU.

Hallo Herr Schloß,

Danke für Ihre schnelle Antwort

Sie hatten mir folgendes geschickt:

Salut Gerd!

Wenn mehr als 1/3 der Gebäudehülle betroffen sind, hat er recht: dann muss die Sanierung gemäss der Energieeinsparverordnung durchgeführt werden und damit käme man um Dämmung nicht herum.
Die Dachterrasse dürfte jedoch nicht so gross sein, dass man da reinfällt.

Es wäre schön wenn Sie mir auch mitteilen könnten wo das genau steht mit:
1/3 der Gebäudehülle

Danke Ihnen im Voraus und ein schönes Wochenende
Gruß Gerd

Hallo gerd51,

es gibt den sogenannten Bestandsschutz, das heißt: sie
können den Aktuellen zusand eines Objektes durch
Reparaturen beibehalten. Solange es sich um Reparaturen
handelt, die

HAllo Gerd, habe Deine Frage leider heute erst gelesen!! Kann aber auch nichts dazu beitragen, da es sich um eine Vermiztungsrechtliche Sache/Frage handelt!
Tut mir leid!