Bei mir am Auto ist durch einen LKW ein Auffahrunfall passiert.Nach einigem Hin und Her,hab ich nun die Reparaturfreigabe, jedoch habe sowohl ich,als auch die ausführende Werkstatt nicht bemerkt,dass die gegnerische Haftpflichtversicherung eine verkehrte Ziffer hinter dem Kennzeichen des betreffenden,verursachenden LKW geschrieben hat.Und die sich nun weigert ,die Kosten zu übernehmen.
Die Frage ist,können die sich tatsächlich weigern..?
Der Verursacher -sofern er denn eindeutig feststeht- hat zu zahlen. Wenn die dafür notwendigen Papiere inkorrekt sind, so haben sie korrigiert zu werden.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat mir im letzten Schreiben (Reparaturfreigabe für mein Auto) vom verursachenden LKW ein falsches Kennzeichen reingeschrieben,die Zahlen sind verkehrt.Nur sowohl ich,als auch die ausführende Werkstatt haben das nicht bemerkt,und nun stellt sich diese Haftpflichtversicherung quer,und kommt mit der Begründung, das hätte uns vorher auffallen müssen,dieses Fahrzeug gäbe es nicht.Also sie zahlen nicht.
1.) Die direkte Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung!
Als Geschädigter sollten Sie niemals mit der Versicherung des Unfallgegners direkt Kontakt aufnehmen. Die Versicherungswirtschaft beschäftigt einen ganzen Stab entsprechend
geschulter Mitarbeiter, dies mit dem Ziel, Ihre Ansprüche so sparsam wie
möglich zu regulieren. Die meisten Versicherungen werden in der
Rechtsform der Aktiengesellschaft betrieben, deren Ziel ist es, Gewinn
zu realisieren. Dies geschieht auch durch den Versuch, Ihre Ansprüche
möglichst gering zu regulieren. Als Geschädigter haben Sie ein
gegenläufiges Interesse, nicht aber die entsprechenden Kenntnisse, Ihre
berechtigten Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Zur Herstellung
von „Waffengleichheit“ sollten Sie sich fachkundiger Hilfe bedienen." http://kanzlei-jacobs.de/index.php?option=com_content&view=article&id=88&Itemid=104