Hallo!
Folgende Situation: Herr Schmidt wohnt im Haus von Frau Müller,d.h. er ist ganz normaler Mieter. Da das Haus sanierungsbedürftig,Herr Schmidt aber ein begabter Hobbyheimwerker ist, beschließt Frau Müller, statt einer Mietzahlung ersatzweise einige Reparaturen am Haus von Herrn Schmidt ausführen zu lassen. Zählt sowas schon als Schwarzarbeit ? Und wäre die erbrachte Arbeitsleistung für Frau Müller steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil ?
Servus,
nicht für Müller, sondern für Schmidt entstehen hier nicht versteuerte Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, eventuell aus Gewerbebetrieb. Müller könnte ggf. Schwierigkeiten mit der Bauabzugsteuer (§§ 48ff EStG) bekommen. Den Begriff des „geldwerten Vorteils“ würde ich, obwohl er nicht falsch ist, in diesem Zusammenhang nicht verwenden, weil dieser Begriff üblicherweise im Zusammenhang mit nichtselbständiger Arbeit benutzt wird und das zu Verwechslungen führen kann.
Schöne Grüße
MM