Reparatur und Wartungskosten Aufzug - Nebenkosten

Bei einem Mieter eines Mehrfamilienhauses wurden in der Nebenkostenabrechnung Reparaturkosten des Aufzuges wegen - lt. Aussage des Verwalters - eines verbogengen Türgestänges und der Aufhängung durch Fremdeinwirkung in Rechnung gestellt.

Zudem fallen ein pauschaler vierstelliger Betrag an Wartungskosten für einen Aufzug in einem 3-geschossigen Haus an. Ist diese Summe angemessen?

Desweiteren lässt der Verwalter eine Rechnung in die Nebenkostenabrechnung eines Mieter für die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Aufzugsfirma bei der jährlichen Tüv-Abnahme einfliessen. Ist dies korrekt?

Bei einem Mieter eines Mehrfamilienhauses wurden in der Nebenkostenabrechnung Reparaturkosten des Aufzuges wegen - lt. Aussage des Verwalters - eines verbogengen Türgestänges und der Aufhängung durch Fremdeinwirkung in Rechnung gestellt.

Reparaturkosten sind keine umlegbaren Betriebskosten
War der Mieter der Verursacher, dann muss er natürlich den Schaden ersetzen - aber nicht über die Betriebskostenabrechnung.

Zudem fallen ein pauschaler vierstelliger Betrag an Wartungskosten für einen Aufzug in einem 3-geschossigen Haus an. Ist diese Summe angemessen?

erscheint mir sehr hoch

Desweiteren lässt der Verwalter eine Rechnung in die Nebenkostenabrechnung eines Mieter für die Anwesenheit eines Mitarbeiters der Aufzugsfirma bei der jährlichen Tüv-Abnahme einfliessen. Ist dies korrekt?

jährlich? m.W. ist die TÜV-Prüfung nur alle 3 Jahre vorgeschrieben
Die Anwesenheit eines Mitarbeiters gehört m.E. zu den Kosten der TÜV-Prüfung, soweit sie denn erforderlich war.

schau mal hier
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/a/1aufzug.html

Sinnvoll ist es

  1. Belegeinsicht (Fotokopie von Rechnungen) erbitten
  2. zunächst direkte Klärung mit dem Verwalter/Vermieter versuchen
  3. ggfs. mit Betriebskostenabrechnung/Belegen/Stellungnahme des Vermieters beim Mieterbund klären lassen

Ist diese Summe angemessen?

Welche Summe?

  • gute 1200 EUR !!! wobei ich nicht ersehen kann, ob das für 2 Wohnhäuser oder nur das Haus des Mieters ist.

Vielen Dank!

Hi joel,

Reparaturkosten können nicht umgelegt werden.

Zudem fallen ein pauschaler vierstelliger Betrag an
Wartungskosten für einen Aufzug in einem 3-geschossigen Haus::an.

Lass den Wartungsvertrag prüfen - darin werden gerne auch
Reparatur pauschalen versteckt, die nicht umlagefähig
sind. Ein Muster:
http://www.roland-aufzug.de/dienstleistung,kundendie…

Desweiteren lässt der Verwalter eine Rechnung in die
Nebenkostenabrechnung eines Mieter für die Anwesenheit eines
Mitarbeiters der Aufzugsfirma bei der jährlichen Tüv-Abnahme
einfliessen.

Wenn der Turnus stimmt, dann schon. Jährlich habe ich aber
noch nie gehört.

Gruß Ralf

Vielen Dank für Eure Antworten und die interssanten Links!

joel

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