Ich habe eine eilige Nachfrage,
darf man als Mieter von sich aus eine Firma mit einer Reparatur beauftragen(auch dringender Natur),wenn der Vermieter nicht erreichbar ist,auch keine Anrufbeantworter.
Vielen Dank für die Hilfe,
David
Ich habe eine eilige Nachfrage,
darf man als Mieter von sich aus eine Firma mit einer Reparatur beauftragen(auch dringender Natur),wenn der Vermieter nicht erreichbar ist,auch keine Anrufbeantworter.
Vielen Dank für die Hilfe,
David
Nur, aber auch nur dann, wenn die Maßnahmen unaufschiebbar ist und der Vermieter oder der Hausmeister oder der Hausverwalter nicht erreichbar ist. Zuerst muss dem Vermieter oder seiner Vertretung Gelegenheit zur Behebung des Schadens gegeben werden. Ist absolut niemand erreichbar und es liegt ein Notfall vor, dann könnte man einen Handwerker beauftragen. Beispiel wäre z. B. ein Wasserrohrbruch. Stellt sich allerdings heraus, dass es sich um nichts Dringendes gehandelt hat, läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzenzubleiben.