Hallo!
Ein Gewerbetreibender hat im Anlagevermögen einen PKW-Anhänger, der gebraucht gekauft und bereits seit 2 Jahren abgeschrieben wurde. Im dritten Abschreibungsjahr (2004) wurde der Anhänger durchgecheckt, ein paar kleine Reparaturen durchgeführt und einen neuen Reifen gab’s auch noch. Die Reparaturkosten entsprachen in ihrer Höhe knapp 25% des Restwertes des Anhängers. Ist steuertechnisch dadurch eine Wertsteigerung erfolgt? Wenn ja, wie wird sie im Anlagespiegel dargestellt? Und die Werkstattrechnung, kann sie ausserdem als Ausgabe (Instandhaltung) verbucht werden?
Danke an alle Wissenden!
Irene
Hi !
Sämtliche Reparatur-Kosten werden in der Gewinnermittlung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Eine Wertsteigerung des Anlagevermögens (und damit Verteilung der Kosten über mehrere Jahre im Rahmen von Abschreibungen) ist weder möglich noch notwendig. Es ist daher auch keine Darstellung im Anlagevermögen zu besprechen.
Eine Auswirkung auf das Anlagevermögen hätte es nur gegeben, wenn durch die getätigten Aufwendungen „ein völlig neues Wirtschaftsgut entstanden“ wäre. Da hier lediglich wieder die alte Funktionsfähigkeit des Anhängers hergestellt wurde, liegen keine „nachträglichen Anschaffungskosten“ vor.
BARUL76
@barul76 - Vielen Dank fuer Deine Hilfe (owt)
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