Reparatur wer bestimmt den Installateur?

Guten Tag,

der Installateur des Vermieters möchte unnötige Schönheitsreparaturen auf X Kosten vornehmen, einen ganzen Wasserhahn austauschen die Wand noch mehr aufklopfen und die Rohre austauschen etc.

X hatte eben einen vermieterunabhänigen Installateur da der sich den Schaden angesehen hat.

Hat x das recht die Reparatur von der anderen Firma vornehmen zu lassen?

Wenn der Vermieter x schriftlich gibt das er die Reparaturkosten übernimmt, stellt sich folgende Frage: Wie wird entschieden wie die Rechnung aufzuteilen ist?

Die Schönheitsreparaturen und der selbst verursachte Schaden (Hängeschrank welcher von nem Bekannten in der wohnung angebracht wurde ist aus der wand gerissen und hat den kaltwasserhahn gekappt). Bei allem was nun mit dem Installateur des vermieter war traut x diesem absolut nicht über den Weg, er würde die Rechnung zu gunsten des Vermieters schreiben

Hallo !

Die Sache lässt Dir keine Ruhe ?

Der Verursacher haftet für alle Schäden,natürlich auch für indirekte,etwa wenn man auch die Wand aufschlagen muss um an die beschädigte Leitung zu gelangen.
Und für die anschließende Maler- oder Fliesenlegerarbeit.

Grundsätzlich,aber der Vermieter muss sich ja „Alt-für-Neu“ anrechnen lassen. Ob gegenüber der Versicherung(des Mieters) oder auch direkt ihm gegenüber.

Ein 10 oder 20 Jahre alter Wasserhahn ist nicht mehr das wert,was er damals gekostet hatte. Man baut nun aber keinen gebrauchten ein,sondern darf nur einen Anteil am Neupreis berechnen.

Und wenn nun die Rohrleitung ersetzt werden soll,weil sie sowieso sehr alt und ersatzreif ist(was man jetzt erst sieht),dann darf das auch nicht alles 1:1 umgelegt werden. Denn Instandhaltung ist ja Vermietersache.
Wie man das aufteilt ? Einzelfallentscheidung.

Und den Installateur bestimmt der Vermieter.

Man kann ja auch nicht einem Unfallgeschädigten Autofahrer sagen,„Ich repariere es Dir oder ich kenne eine günstige Werkstatt“,wenn Schaden ohne VS abgewickelt werden sollte.
Darauf muss sich keiner einlassen.

Allerdings darf der Vermieter auch keinen Handwerker nehmen,der extrem teuer wäre,nur weil es ja die VS oder Mieter zahlen wird !

Er muss sich wirtschaftlich vernünftig verhalten,so als ob er es aus eigener Tasche zahlen müsste. Das er einen bekannten Handwerker nehmen darf,der schon für ihn tätig war (Haushandwerker sozusagen),bleibt ihm aber unbenommen.

MfG
duck313