Reparaturarbeiten am Wochenende

Hallo,

sind Reparaturarbeiten des Vermieters im Schlafzimmer (Entfernen des Teppichbodens und Neutapezierung), die Freitag und Samstag ab 8.30 Uhr stattfinden am Wochenende (also Samstag)auch zulässig?

Karin

Hi

sind Reparaturarbeiten des Vermieters im Schlafzimmer
(Entfernen des Teppichbodens und Neutapezierung), die Freitag
und Samstag ab 8.30 Uhr stattfinden am Wochenende (also
Samstag)auch zulässig?

Was sollte dagegen sprechen?
Freitag und auch der Samstag sind „normale“ Werktage.
8:30 Uhr liegt auch nicht in Ruhezeiten, diese sind meist von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr und um die Mittagszeit angesiedelt.

Gruß
Edith

Morgen,

ja den Freitag und Samstag sind Werktage und die Ruhezeiten sind andere.
Gruß

Hi,

irgendwie verstehe ich Dich nicht. Du hast doch hier schon öfters gepostet, daß Du Schimmel im Schlafzimmer hast, nun scheint endlich etwas unternommen zu werden und schon beschwerst Du Dich, das Arbeiten am Samstag stattfinden?

Laut Deiner Vika bist Du doch nicht berufstätig, ist es dann nicht egal wann die Arbeiten stattfinden?

Gruß
Tina

Hallo

Du hast doch hier schon
öfters gepostet, daß Du Schimmel im Schlafzimmer hast, nun
scheint endlich etwas unternommen zu werden und schon
beschwerst Du Dich, das Arbeiten am Samstag stattfinden?

Ja - es hat sich viel getan. Die Fußbodenheizung im Schlafzimmer (als Auslöser des Schimmels) ist immer noch defekt. Eine neue Wohnung steht ab 1. Mai bereit.

Laut Deiner Vika bist Du doch nicht berufstätig???

Vielleicht dann ein Termin in der Nacht???

Karin

Laut Deiner Vika bist Du doch nicht berufstätig???

Vielleicht dann ein Termin in der Nacht???

So ein Schmarrn, es ging um einen Termin an einem Werktag zu einer moderaten Zeit um 8.30 Uhr.

Bei einem voll berufstätigen Menschen, würde ich ja noch verstehen, daß der am Wochenende seine Ruhe haben will, aber so finde ich Dein Verhalten eher mäkelig.

Gruß
Tina

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Hi,

Vielleicht dann ein Termin in der Nacht???

So ein Schmarrn, es ging um einen Termin an einem Werktag zu
einer moderaten Zeit um 8.30 Uhr.

Es ging um einen Termin: Fr. UND Sa. 8.30-18.00 Uhr, also 9 1/2 Stunden!

Bei einem voll berufstätigen Menschen, würde ich ja noch
verstehen, daß der am Wochenende seine Ruhe haben will, aber
so finde ich Dein Verhalten eher mäkelig.

Vielleicht sollte man da in Zukunft in Mietverträgen einen Unterschied machen in der Form: Besichtigung bei Berufstätigen 1 x die Woche, Besichtigung bei nicht Berufstätigen (wobei dazu auch Hausfrauen, Arbeitslose, nicht arbeitende Alleinerziehende und Sozialempfänger zählen würden) - jederzeit, täglich einige Stunden?

Nun ja.

Gruß
Karin

Hi,

Es ging um einen Termin: Fr. UND Sa. 8.30-18.00 Uhr, also 9
1/2 Stunden!

ja und? Ich sitze von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.30 und und Freitags bis 12.30 Uhr im Büro, jede Woche, seit Jahren. Wo bitte ist Dein Problem?

Vielleicht sollte man da in Zukunft in Mietverträgen einen
Unterschied machen in der Form: Besichtigung bei Berufstätigen
1 x die Woche, Besichtigung bei nicht Berufstätigen (wobei
dazu auch Hausfrauen, Arbeitslose, nicht arbeitende
Alleinerziehende und Sozialempfänger zählen würden) -
jederzeit, täglich einige Stunden?

Vermutlich, vermutlich haben aber viele Menschen Verständnis dafür, daß Arbeiten, die der Mieter ja gerügt hat, nun erledigt werden und das dies auch Zeit braucht.

Erst beschweren, daß nix gemacht wird und nun wird etwas gemacht, dann paßt es auch nicht. Bin ich froh, daß Du nicht unsere Mieterin bist!

Gruß
Tina

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