Hallo
Da mir schon öfter gut geholfen wurde hier noch eine Frage.
Ich bin im Januar aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe waren die Wände weiß gestrichen und der Boden mit einem Wischlappen gereinigt. Die Wohnung war also nicht super sauber, aber doch okay. Eine Rechnung für die Reinigung habe ich dennoch bekommen,aber das soll hier nicht mein Punkt sein.
Als ich einzog waren die Fenster leicht schwer zu schließen. Das Laminat wies Kratzspuren auf und die Küche war in einem wirklich schlechten Zustand. (An der Seite war ging die Klebefolie ab, Dreck am herd). Nun bin ich ausgezogen und es ist natürlich immer noch so. Ich habe aber eine Rechnung für folgende Dinge bekommen:
Leistungen d. Facharbeiter: 2 Stück Reparatur / Wartung Holzfenster zweifelügelig D/DK, die Beschläge reinigen, richten u schmieren. Defekte Beschlagteile austauschen, schadhafte Silikonfugen erneuen, Fenster einstellen, gang - u . schließbar machen. 2 Stück Innentüren nacharbeiten, Verglasung befestigen, Vorlegeband einarbeiten, 1 Stück Küchenplatte, die Wananschlussleisten umlaufend erneuen.
Muss ICH also der Miete (bzw. Ex Mieter) das Zahlen? Ich dachte immer dies fällt in den Aufgabenbereich des vermieters wenn durch mein Übergabeprotokoll bestätigt wird, dass zB die Wandanschlussleisten schon kaputt waren.
Hoffe auf schnelle antwort
vll mit einem Paragraf sodass ich einen widerspruch schreiben kann?
vielen vielen Dank schon einmal