Reparaturarbeiten nach Auszug - Kosten Mieter?

Hallo :smile:
Da mir schon öfter gut geholfen wurde hier noch eine Frage.

Ich bin im Januar aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe waren die Wände weiß gestrichen und der Boden mit einem Wischlappen gereinigt. Die Wohnung war also nicht super sauber, aber doch okay. Eine Rechnung für die Reinigung habe ich dennoch bekommen,aber das soll hier nicht mein Punkt sein.

Als ich einzog waren die Fenster leicht schwer zu schließen. Das Laminat wies Kratzspuren auf und die Küche war in einem wirklich schlechten Zustand. (An der Seite war ging die Klebefolie ab, Dreck am herd). Nun bin ich ausgezogen und es ist natürlich immer noch so. Ich habe aber eine Rechnung für folgende Dinge bekommen:

Leistungen d. Facharbeiter: 2 Stück Reparatur / Wartung Holzfenster zweifelügelig D/DK, die Beschläge reinigen, richten u schmieren. Defekte Beschlagteile austauschen, schadhafte Silikonfugen erneuen, Fenster einstellen, gang - u . schließbar machen. 2 Stück Innentüren nacharbeiten, Verglasung befestigen, Vorlegeband einarbeiten, 1 Stück Küchenplatte, die Wananschlussleisten umlaufend erneuen.

Muss ICH also der Miete (bzw. Ex Mieter) das Zahlen? Ich dachte immer dies fällt in den Aufgabenbereich des vermieters wenn durch mein Übergabeprotokoll bestätigt wird, dass zB die Wandanschlussleisten schon kaputt waren.

Hoffe auf schnelle antwort :frowning:
vll mit einem Paragraf sodass ich einen widerspruch schreiben kann?

vielen vielen Dank schon einmal :smile:

wenn die wohnung mit diesen mängeln übernommen wurde und das schriftlich festgehalten wurde dann ist das nicht dein problem , mach einen kopie vom wohnungsübergabeprotokoll und schick es deinem vermieter noch besser ist eben anrufen und es persönlich klären, denn so ein schreiben würde ich als einschreiben schicken und auf den portokosten bleibst du auch hängen
wure denn keine wohnungsabnahme gemacht? hat man dir keine zeit zum beseitigen der mängel gegeben?
alles was an dem tag nicht aufgeschrieben wurde und unterschrieben wurde gilt eh nicht mehr

über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße margret

Hallo,
mein Problem ist, dass ich den Übergabeschein nicht mehr finde. Jedoch weiß was drinn steht, weil die Maklerin ihn dabei hatte. Von daher würde ich mich gern „einfach so“ auf das Protokoll berufen, da es dem Vermieter ja vorlegt.

Das mit der Zeit war so eine Sache. Ich hatte am 22.12. die Wohnungsübergabe. 2 Monate davor waren 50% der Schlüssel bereits an den Vermieter übergegangen damit er die Besichtigungen ohne mein Beisein durchführen kann. (da ich zu diesem Zeitpunkt schon in der neuen Wohnung gewohnt habe bzw. in Japan war). 1 Woche vor der Übergabe war ich dann im Krankenhaus und meldete mich bei der Vermieter die einen neuen Termin festlegen wollten. Ich stimmte zu wusste jedoch nicht wann ich aus dem Krankenhaus komme und fragte sie ob ein anderer das durchführen kann bzw. die Schlüssel ihnen übergeben kann. Dann kam keine Antwort mehr und im neuen Jahr schrieben Sie dass die Wohnungsübergabe gleich mit der Wohnungsübergabe an den neuen Mieter stattfindet. Am 8.01. Ich hatte um 8 den Termin und um 9 eine Prüfung. Weswegen ich in Eile auch unterschrieben habe das zB die Heizung stark verschmutzt ist (was sie definitiv nicht war… nur hatte ich mich auch zu wenig informiert und hatte keine Ahnung und keine Zeit (wurde ja auch erst 1 tag vorher entlassen)). Deshalb ist das mit der Reinigung durch die Firma für mich okay. Doch soweit ich gesehen habe (gerade eine Reportage im ZDF geguckt) muss ich sachen wie schwer schließende Fenster oder Mängel die beim Einzug bestanden nicht selbst beheben und nicht für sie aufkommem.
ich vertraue Telefonischen sachen nicht. Bisher wurde ich dabei immer übers Ohr gehauen da keine Nachweismöglichkeit besteht. (außerdem kostet die miete zw. 2-3 Euro den m^2, da sind die Vermieter nicht so entgegenkommend) Da zahl ich lieber das Porto… weiß nur nicht wie ich es genau begründen soll? Bin mir sicher ich bin im Recht… aber lasse mich auch gern belehren…

Hallo,
grundsätzlich soll man beim Einzug alle Mängel in einem Übergabeprotokoll festhalten. Der Vermieter hat dann die Schäden zu beseitigen. Kann der VM beweisen, daß Sie die Schäden hinterlassen haben, kann er Ersatz fordern.
Was ist denn im Übergabeprotokoll festgehalten worden? Das ist doch sicher beim Auszug angefertigt worden.
Gruß
Melodie

Es wurden die selben Mängel festgehalten wie schon in meinem Protokoll.

Türen - schleift stark wie ÜP
Fenster - 7 off. Nagell. Klebereste, und paar andere Sachen die ich leider kaum lesen kann, wie ÜP
Bodenbelag - starke gebrauchsspuren wie ÜP
Küchenmöbel - Kochpl. verrostetm die arbeitsplatte abgelöst wie ÜP

das aus dem Übergabeprotokoll beim auszug. Sind nur die relevanten stellen. und die die eben repariert wurden

Das habe ich gerade auf der Website einer Kanzlei gefunden:

Der Vermieter ist laut Gesetz dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand aufrecht zu erhalten, der ein problemloses wohnen ermöglicht. Das bedeutet, er muss alle Fehler und Defekte ausbessern lassen, die dazu führen könnten, dass der Mieter die Wohnung nicht uneingeschränkt nutzen kann. Das Gesetzbuch bezeichnet diese Verpflichtung folgendermaßen: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Sämtliche Reparaturarbeiten, die demnach dem Erhalt der Wohnung dienen, sind Aufgabe des Vermieters. Das gilt sowohl für die Zeit, in der der Mieter in der Wohnung wohnt, als auch für die Zeit des Auszugs. Sind bei Auszug Reparaturarbeiten zu erledigen, so müssen diese vom Vermieter durchgeführt werden. Der Mieter ist nicht zu Reparaturen verpflichtet. Insofern ist die Bezeichnung „Schönheitsreparaturen“ irreführend, da der Mieter eigentlich keine Reparaturen durchführen muss.

Das betrifft doch eigentlich genau meinen Fall…

ui das klingt nicht gut wenn man selber nichts belegbares mehr in der hand hat und dann auch noch ein protokoll unterschrieben hat
es ist einen versuch auf jedenfall wert
ich würde die mängel die schon beim einzug vorhandenwaren benennen welche er jetzt wieder im protokoll hat und schreiben: bitte vergleichen sie es mit dem Übergabeprotokoll, welches ihnen vorlieen müsste, welches bei meinem Einzug erstellt wurde.

mit den Fenstern … normalerweise hat der vermieter das recht die fenster auf kosen der mieter einstellen zu lassen wenn der mieter es im laufe der mietzeit nicht selber macht, stand aber im protokoll drin das diese defekt und schwer gingen hätte der vermieter es machen müssen, bzw. er hätte abgemahnt werden müssen wenn es nicht gemacht wurde
ist also nicht ganz einfach
trotzdem würde ich es erstmal versuchen in der art wie oben geschrieben habe

zum gefundenen… der vermieter ist aber nicht verpflichtet die beschädigungen die ein mieter verursacht hat reparieren zu lassen, das ist der unterschied … damit ist wirklich gemeint das der mieter darauf bestehen muss dieses oder jenes muss gemacht werden und auch beim vermieter anzeigen denn der kann ja nicht wissen was ist … und eine gewisse instandhaltungspflicht durch den mieter besteht auch

ich würde jeztt nicht im internet suchen sondern auf Übergabprotokoll suche gehen :smile: denn sonst hilft alles nichts

viel erfolg, würd gern das ergebnis erfahren
viele grüsse

Hallo,

der Vermieter muss, bevor er irgendwelche Handwerker beauftragt, den Mieter auffordern Mängel zu beseitigen. Dies mit Fristsetzung zur Nachbesserung.
Auch ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter vorab über die Kosten zu informieren. Einfach Handwerker beauftragen und dann eine Rechnung schicken, so läuft das nicht.

Somit ist überhaupt kein Posten der Auflistung zu bezahlen.

Fenster ist eh das vergnügen des vermieters und wenn bei Einzug bereits Schäden dokumentiert wurden und nie behoben, dann diese entsprechend auch.

Weder Küche, Fenster noch Reinigung der Wohnung sind somit zu bezahlen.

Gab es bei Auszug ein Übergabeprotokoll?

Viele Grüße
tina

Hallo,
wenn die Mängel in dem damaligen Übergabeprotokoll (von deinem Einzug)schriftlich festgehalten wurden, kann dich dein Ex Vermieter natürlich nicht dafür belangen. Für Mängel die im Abnahmeprotokoll (also bei deinem Auszug im Januar) nicht vermerkt wurden, kann der Vermieter auch nix geltend machen. Da dies meist auf richterlichen Entscheidungen basiert und nicht mit Gesetzen unterlegt werden kann, empfehle ich ggf.nach Rechtsurteilen im Internet zu suchen.

Hoffe ich konnte helfen

Vielen Dank, Widerspruch ist erst einmal geschrieben. Also warte ich mal die Rückmeldung ab

Hallo,

die Fragen kann ich so nicht beantworten, da sie teilweise sogenannte „Schönheitsreparaturen“ und teilweise „Reparaturen“ betreffen. Weiter kenne ich den Mietvertrag nicht. Mein Tipp, gehe zum örtlichen Mietverein.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Ja, ja, die lieben Vermieter!
Um mal klar zu reden: Fensterreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache, wenn es sich nicht um grob fahrlässigen Gebrauch des Mieters (Missbrauch) handelt. In Deinem Fall ist eindeutig zu erkennen, dass es sich hier um altersbedingte sowie vertragsmäßige Abnutzung handelt. Das hat der Vermieter hinzunehmen, schließlich hat er dafür ja auch viele Jahre seine Miete bekommen!

Zum weiteren Zustand der Wohnung müßte man wissen, ob Du ein vom Vermieter unterschriebenes Übergabeprotokoll beim Einzug hast? Wenn nicht, dann hast Du doch wenigstens Zeugen, die das bestätigen können, oder?

Beim Auszug ist i.d.R. eine „besenreine“ Übergabe vorgesehen. Was steht in Deinem Mietvertrag?

Die vom Vermieter in Rechnung gestellten Arbeiten sind unzulässig, da es sich hier um Schäden handelt, die Du nicht zu vertreten hast. Zur Orientierung über einzelne Rechtsprechungen siehe auch folgenden Link. Bitte klicke auch auf die blauen Schriftzüge, dort erfährst Du noch mehr über Deine Rechte und Pflichten als Mieter.

Guckst Du mal hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/i1/instan…

Ich hoffe, es hilft Dir erst mal weiter.

Mit solidarischen Grüßen, Michael.

JA

  1. den Vermietern soll durch die Vermietung kein finanzieller Schaden entstehen. Es ist nicht nachvollziehbar warum die Wohnung u.a. mit den massieven Mängeln und wie oben beschrieben sogar Dreck am oder im Herd übergeben wurde. Wenn ich sowas lese verstehe ich warum immer weniger Hauseigentümer Mieter haben möchten - und wenn dann gründlich aussuchen. Leider fallen seriöse dann auf sowas herein.

  2. Ein Übergabeprotokoll hat nur „einen Wert“, wenn es bei der Übergabe vom Mieter, Vermieter und möglichst neutralem Dritten geschrieben und unterzeichnet wird. Sonst kann jeder irgendwas dort reinschreiben.

http://www.bonusmieter.de/Mieter-ueberpruefen_237.aspx

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das hört sich alles sehr ungeheuerlich an. Sie sollten nichts bezahlen und sich in einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Dort werden Sie zu Ihrem konkreten Fall beraten. Vergessen Sie die Unterlagen nicht. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

wenn ein Übergabeprotokoll vom Einzug, dass die Schäden
auflistet, die Ihnen jetzt in Rechnung gestellt werden,
vorliegt, dann würde ich einen Brief an den Vermieter
schreiben, dass die Schäden laut Übergabeprotokoll vom… bereits bei Einzug vorlagen und von Ihnen nicht
bezahlt werden. (Protokoll in Kopie einfügen) und das
ganze per Einschreiben an den Vermieter.

Für Schäden die bei Einzug bereits nachweisbar bestanden können Sie nicht herangezogen werden.

Da ich kein RA bin, empfehle ich Ihnen einen RA aufzusuchen, falls Ihr Vermieter nicht locker lässt.

Grüße

Hallo,
wenns reibungslos klappen soll, empfehle ich einen Besuch beim Fachanwalt für Mietrecht.
MfG USKO

Werter Fragesteller!
nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Es kann im Mietvertrag über Kleinstreparaturen eine Mieter - Beteiligung vereinbart werden.(Bagatellschäden)
Die Ihnen zugestellte Rechnung müssen Sie nicht bezahlen, so meine Meinung, denn für Reparaturen an Fenstern und Türen bleibt der Vermieter verantwortlich.
Wenn ein normaler Gebrauch der Mietsache vorliegt, dann sind die von Ihnen geschilderten Leistungen nur vom Vermieter zu bezahlen!
Frage: Was ist im Übergabeprotokoll als Mangel festgestellt worden (mit Ihrer Unterschrift bestätigt)?
nach meiner Ansicht möchte Ihr ehemaliger Vermieter Schäden an seiner Mietwohnung von anderen beseitigen lassen, auf Ihre Kosten.
Sie können sich wehren, widersprechen Sie der Rechnung als Zumutung, und gehen Sie zum Mieterbund, oder einem SAchiedsmann, im Notfall können Sie auch einen Rechtsanwalt einschalten.
Wie gesagt, wehren Sie sich!
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo.

Es kommt darauf an, ob Sie den Zustand der Mietwohnung bei Einzug dokumentiert haben und ob Sie Beweis antreten können (Zeugen, Übergabeprotokoll, etc.).

Grundsätzlich müssen Sie normalen „Verschleiss“ nicht bezahlen. Sie müssen aber Schäden, die Sie verursacht haben, übernehmen. Die Abgrenzung ist oft schwierig, es kommt auf den Einzelfall an.

Auch kommt es darauf an, wie hoch die Kosten sind. Es macht sicher wenig Sinn, sich wegen 200 Euro Abzug bei der Kaution vor Gericht zu streiten, wenn der Betrag größtenteils gerechtfertigt ist. Lässt der Vermieter aber auf Ihre Kosten notwendige Reparaturen durchführen, die Sie nicht verursacht haben, dann sollten Sie dagegen vorgehen. Letztlich ist die Entscheidung stark einzelfallabhängig. Ohne Kenntnis der Beweissituation und der genauen Schäden, ist eine Beurteilung schwierig und Sie sollten die Hilfe des Mietervereins oder eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Antworte deinem Vermieter:

Hiermit wiederspreche ich sämtlichen Vorderungen aus Ihren Rechnungen.
Alle berechneten Artickel betreffen vermietereigene Positionen.

Wenn das nicht reicht, wende dich an den nächsten Mieterverein.

Lieber Gruß ulli p