Hallo,
ein Mieter zeigt:
Jedes Jahr in der Heizperiode dem Vermieter einen Mangel an: Daß die Fußbodenheizung im Schlafzimmer nicht funktioniert.
Jedes Jahr wird daraufhin eine „Durchspülung“ einer Fachfirma vorgenommen.
Die das Problem damit nicht behob, da sie die jahrelang verrostete und verkalkte Stellschraube des Zuflusses nicht erkannte.
Der Mieter fuhr, wie immer im Winter, in den Süden und kontrollierte die Funktion nicht.
Daraus sind in dieser Zeit der 3 Jahre Stockflecken, poröse Tapeten entstanden, die der Vermieter dem Mieter anlastet.
Deshalb meine Frage:
Muß ein Mieter nach einer Reparatur die Funktion überwachen, auch wenn er nicht da ist? Ist er im Regreß?
(hoffentlich hat alles bald ein Ende)
Grüße
Karin
Hallo,
durch die Vermietung gibt der Eigentümer (=Vermieter) den Besitz, also die tatsächliche Verfügungsgewalt, an der Wohnung an den Mieter ab (nicht zu verwechseln mit dem Eigentum!!).
Der Mieter geht neben seiner Hauptpflicht (der Mietezahlung) auch diverse Nebenpflichten ein - eine davon ist eine „Fürsorgepflicht“ für die Wohnung. Der Vermieter darf die Wohnung ja nicht mehr betreten. Somit ist der Mieter verpflichtet, stets nach der Wohnung zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Wenn er in den Urlaub fährt, dann muss er einen Vertreter damit beauftragen - genauso, wie wenn er in seiner Urlaubszeit Winterdienst oder Treppenhausreinigung durchführen müsste.
Kurz gesagt: Wenn Mägel an der Wohnung auftreten, so müssen Sie diese kurzfristig Ihrem Vermieter mitteilen. Unterlassen Sie dies und es kommt zu Folgeschäden, so haften Sie für diese Folgeschäden (nicht jedoch für den eigentlichen Mangel, sofern kein Eigenverschulden vorliegt).
Teilen Sie diesen Fall doch Ihrer Privathaftpflichtversicherung mit!
Gruß,
Steamy24