hallo,
Hintergrund: Wir erbringen Dienstleitungen für Kunden, z. B. eine Einrichtung einer Software per Fernzugang also Remote auf dem Kundensystem, der Zeitnachweis für die erledigte Aufgabe dient dann als Berechnungsgrundlage die der Kunde unterschreiben soll, dazu senden wir ihm den Arbeitsschein per Email oder per Fax, manche Kunden senden dies aber leider Nicht zurück. So kommt es vor, dass das Nachfragen länger dauert als die eigentliche Arbeit.
Nun zu meiner Frage: Darf ich in den übermittelten zeitnachweis schreiben, dass die Arbeit als abgenommen gilt, auch ohne formelle Unterschrift, wenn der Kunde nicht innerhalb von X Tagen widerspruch erhebt?
Bitte nicht falsch verstehen, natürlich lassen wir uns grössere Arbeiten abnehmen und gegenzeichnen. Es geht hier lediglich um kleinere erledigte Aufgaben bei denen man manchmal Wochenlang um die Unterschrift bettelt.
Vielen Dank und Gruss