Reparaturauftrag oder Arbeitsschein Unterschrift

hallo,

Hintergrund: Wir erbringen Dienstleitungen für Kunden, z. B. eine Einrichtung einer Software per Fernzugang also Remote auf dem Kundensystem, der Zeitnachweis für die erledigte Aufgabe dient dann als Berechnungsgrundlage die der Kunde unterschreiben soll, dazu senden wir ihm den Arbeitsschein per Email oder per Fax, manche Kunden senden dies aber leider Nicht zurück. So kommt es vor, dass das Nachfragen länger dauert als die eigentliche Arbeit.

Nun zu meiner Frage: Darf ich in den übermittelten zeitnachweis schreiben, dass die Arbeit als abgenommen gilt, auch ohne formelle Unterschrift, wenn der Kunde nicht innerhalb von X Tagen widerspruch erhebt?

Bitte nicht falsch verstehen, natürlich lassen wir uns grössere Arbeiten abnehmen und gegenzeichnen. Es geht hier lediglich um kleinere erledigte Aufgaben bei denen man manchmal Wochenlang um die Unterschrift bettelt.

Vielen Dank und Gruss

Sorry,keine Ahnung

Nicht mein Metier!

Hallo, diese Frage korrekt und rechtlich korrekt zu beantworten ist umfangreicher und damit Ihr Euch darauf verlassen könnt muss diese rechtssicher sein. Mit einer solchen rechtssicheren Auskunft würde ich aber Rechtsberatung machen und kann mir von einem RA eine deftige (teure) Abmahnung einhandeln. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich da nicht in Schwierigkeiten begeben will. Vielleicht hilft ja der Justitiar der IHK oder HWK - wo Ihr vielleicht Mitglied seid.

Mit freundlichen Grüssen
M. Lauke