Eine plötzliche Verfärbung im Handydisplay führte dazu, dass ein Telefon, an einen technischen Dienstleister einschickt wurde.
Laut Kostenvoranschlag handelte es sich um eine Fremdeinwirkung die laut Herstellervorgaben nicht im Rahmen der Herstellergarantie repariert werden kann.Dazu wurde eine Nahaufnahme von einem beschädigten Display geschickt. Diese Beschädigung war mit der ursprünglichen nicht identisch.
Nach Reparaturauftragsvergabe und Bitte das defekte Display mit dem reparierten Handy an den Kunden zurück zu schicken hieß es: Ausgetauschte Teile werden grundsätzlich nicht an Kunden vergeschickt.
Haben Kunden eine rechtliche Grundlage auf Grund derer sie auf Rückgabe von ausgetauschten Teilen bestehen können?