Hallo,
1.) es geht nicht darum, dass das gerät an hersteller in
japan/china oder hintertupfing geschickt wird. die
gewährleistungsrechte richten sich gegen den VERKÄUFER. er hat
dafür sorge zu tragen, dass die sache repariert bzw. neu
geliefert wird.
er hat also auch die vorkehrungen zu treffen, dass eine
sachnahe reparatur möglich ist…
Ja. Habe ich da widersprochen?
Btw., Du schreibst es doch selber: sachnah. Und was war doch gleich hier die Sache?
2.) der käufer hat die WAHL, ob er die reparatur oder eine
ersatzlieferung möchte
Und was ist mit dem Recht des Verkäufers, die Sache erstmal untersuchen zu lassen?
Btw., der Kunde hat dem Händler doch schon die Reparatur erlaubt, oder worüber reden wir hier?
3.) ist die frist zu kurz bemessen, verlängert sie sich
AUTOMATISCH auf die „angemessene frist“.
Und? Hast Du den Fragesteller auf diesen, natürlich völlig nebensächlichen Punkt, den jeder kennt, hingewiesen?
Btw., wofür dann überhaupt eine Frist von zwei Wochen? Warum nicht einfach 2 Minuten?
4.) die frist stellt STETS eine verkürzte dar, d.h. sie muss
nicht so lange dauern, dass die gesamte leistung von neuem
vorgenommen werden kann
Aha. Die Frist ist immer verkürzt. Was soll uns das jetzt sagen? Dass Fristen grundsätzlich so zu setzen sind, dass die geforderte Leistung in dieser Zeit gar nicht zu erbringen ist? Welcher Knallkopp hat dann eine ‚angemessene‘ Frist verlangt, wenn das doch alles Unsinn ist?
5.) ich weiss, du kennst die bedeutung einer faustformel nicht
(dazu link, s.o.)
Ich weiß, Du kennst den Bedeutung von ‚angemessen‘ nicht, dazu link: http://de.wiktionary.org/wiki/angemessen.
a.) kostenpflichtige rechtliche schritte ?- sry, aber hier
setze ich gar nicht erst an…
Angst?
b.) zu dem „zahlst du dann?“ - setzt natürlich einen schaden
und eine pflichtverletzung voraus; du merkst nun hoffentlich,
dass sich diese frage in luft auflöst…
Klar. Der Kunde rennt zum Anwalt, der berät ihn dann darüber, was eine angemessene Frist gewesen wäre. Die Kosten dieser Beratung lösen sich dann in Luft auf. Merke ich mir.
c.) es ist nicht „meine faustformel“ - du hast offensichtlich
keine juristische ausbildung genossen, daher kann man dir das
auch nicht ankreiden…
Du hast Dir die Faustformel im hier besprochenen Fall zu Eigen gemacht, es IST Deine. Du hast doch wohl eine juristische Ausbildung genossen, dann solltest Du auch wissen, dass eine Faustformel nur eine Faustformel ist, nichts weiter - schon gar nicht eine Universallösung für alle Fälle, als was Du sie uns hier verkaufen willst. Das - und nur das kreide ich Dir wirklich an.
Gruß
loderunner (ianal)