Reparaturdauer Garantie

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe meine Microwelle am 12.02.2013 zu dem Markt gebracht wo ich diese kaufte. Der Öffnungsknopf funktionierte nicht mehr (zum Glück war keine Suppe drin). Diese wurde an der Reparaturwerkstatt des Markenherstellers weitergeleitet und seitdem werde ich getröstet dass dort auf einen Ersatzteil gewartet wird und nicht klar ist wie lange die Reparatur dauert. Ich habe am 07.03 schriftlich eine Frist bis zum 13.03 gegeben die Reparatur durchzuführen anderfalls möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten und Geld oder Neugerät verlangen. Muß ich nun zum Anwalt gehen um meine Forderung durchzusetzten und wer bezahlt am Ende den Anwalt? Wie soll ich vorgehen, erst Schriftlich vom Vertrag zurücktreten und Geld verlangern?

Danke für die Antworten und Tips#

Lima

Vorausgesetzt, das Gerät befand sich noch innerhalb der Gewährleistung, ist es richtig, daß der Verkäufer zunächst ein Nachbesserungsrecht hat; schlägt der Versuch allerdings fehl, kann der Käufer in der Tat vom Vertrag zurücktreten und sein Geld verlangen. Die Frage ist, nach welchem Zeitraum von einem Fehlschlag der Reparatur auszugehen ist. Ich kenne hierzu keine Rechtsprechung; sicherlich hängt es auch vom Einzelfall ab (z.B., wie dringend man ein solches Gerät normalerweise braucht). Der von Ihnen angegebene Zeitraum scheint mir schon sehr lang. Sie sollten daher schriftlich und per Einwurf-Einschreiben den Ablauf nochmals zusammenfassen und die Ablehnung der Nachbesserung sowie den Rücktritt vom Vertrag mit einer letzten, nicht zu kurzen Frist androhen. Verstreicht die Frist ergebnislos, müssen Sie den eigentlichen Rücktritt und das Zahlungsverlangen erneut schriftlich erklären. Tut sich dann nichts, bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt, dessen Kosten allerdings die Gegenseite zu tragen hat, wenn ein Gericht Ihnen Recht gibt. Angesichts des Wertes einer Mikrowelle ist allerdings sehr gut zu überlegen, ob man sich deswegen ein monatelanges Verfahren vor dem Amtsgericht antut, zumal der Anwalt wegen des minimalen Streitwerts auch nur schwer zu motivieren sein dürfte. Ein Argument für ein Verfahren wäre allenfalls, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Überlegen Sie daher, ob Sie nicht lieber eine neue Mikrowelle kaufen, den Laden nie mehr betreten und bei Ihren Freunden richtig schön schlechte Stimmung dagegen machen :o)

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
MfG

Hallo Lima, das ist nicht so mein Gebiet. Möglicherweise kann die Verbraucherzentrale helfen. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
MfG Katja

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Setzen Sie eine angemessene Frist, binnen der die Reparatur durchgeführt werden muss. Erfolgt die Reparatur nicht fristgerecht, erklären Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordern ihr Geld zurück.

MIt freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Schriftlich vom Vertrag zurücktreten und Geld verlangen. Wenn keine Zahlung zum RA, der seine Kosten mit geltend macht.

Hallo Lima,

sorry für die späte Antwort - die Sache hat sich wahrscheinlich ohnehin schon erledigt.

Allerdings habe Sie bisher alles richtig gemacht. Sollte der Markt nicht einlenken, können Sie einen Anwalt aufsuchen.

Nach Ihren hier gegebenen Schilderungen müssten Sie m.E. auch Aussicht auf Erfolg haben. Den Anwalt zahlt immer der Verlierer eines Rechtsstreites, in diesem Fall wohl der Markt.

MfG

HK