das Thema sit bestimmt schon x-mal hier erörtert worden, und in meiner Vorerstsuche habe ich jetzt nichts Haltbares gefunden.
Gibt es aktuelle Rechtssprechungen zu zumutbaren Reparaturfristen?
Es handelt sich um ein Smartphone in der Garantiezeit (nicht: Gewährleistung). Die Garantiebedingungen des Herstellers sagen nichts über Fristen aus, aber deswegen kann doch der Endgebraucher nicht gehalten sein, ein Vierteljahr auf eine Reparatur oder einen Austausch zuzuwarten?
Wobei die anwaltliche Antwort auf einen Gewährleistungsfall bezogen ist, der binnen 6 Monaten nach dem Übergang der Sache (Beweislastrichtung beachten!) eintrat.
Ich weiß. Das ändert aber nichts, da das an der Reparaturdauer nichts ändert und an der Vorgehensweise auch nicht. Der einzige Unterschied besteht in der Anspruchsgrundlage - einmal ist es ein Gesetz, das andere mal ein Vertrag.
Hier findest du das gleiche auch nochmal: