Hallo,
wie sieht die Rechtslage aus wenn ein Gewerbeobjekt z.B. Ladenraum gemietet wurde und nach vielen Jahren ein eingebauter Verschleissgegenstand, z.B. ein Türschliesser defekt ist. Wer zahlt Reparatur bzw. Ersatz? Vermieter? Mieter? Der Betrag sei in jedem Falle höher als Kleinreparaturen.
Was wenn der Vermieter auf Verschleiß durch hohe Besucherfrequenz und damit Zahlungspflicht des Mieters pocht?
Eure Meinungen interessieren mich sehr…
Gruß Werner
Hallo Werner,
wie sieht die Rechtslage aus wenn ein Gewerbeobjekt z.B.
Ladenraum gemietet wurde und nach vielen Jahren ein
eingebauter Verschleissgegenstand, z.B. ein Türschliesser
defekt ist. Wer zahlt Reparatur bzw. Ersatz?
was sagt der Mietvertrag hierzu?
Was wenn der Vermieter auf Verschleiß durch hohe
Besucherfrequenz und damit Zahlungspflicht des Mieters pocht?
Ist bei dem Zweck der Vermietung eine solch hohe Besucherzahl zu erwarten gewesen, also handelt es sich um einen vertragsmäßigen Gebrauch oder ist dies nicht der Fall?
Gruß
Joschi