Hallo,meine Mietwohnung ist gemietet incl. Garten -alleinige Nutzung.Ist der Vermieter zuständig für Baumaßnahmen: durch alte,haushohe (3Etagen)Bäume haben sich Gehwegsteine innerhalb des Gartens gehoben -teilweise 10cm und mehr- UNFALLGEFAHR! Wir bewirtschaften den Garten ausgiebig und gerne, aber dies ist eine bauliche Maßnahme, sind wir daür zuständig?? In der Wohnung würden ja bestimmte Rep.auch von Vermieter behoben.Kennt sich jemand aus? Danke.
derartige Dinge sind grundsätzlich im Mietvertrag geregelt.
Gibt es im Mietvertrag hierzu eine grundsätzliche Regelung was die Gartennutzung anbetrifft?
im Mietvertrag ist nur festgehalten, daß wir für die Pflege verantwortlich sind und ansonsten keine grundlegenden Änderungen vornehmen dürfen (z.B.Pflasterungen und Beete entfernen um etwas Rasen anzupflanzen).
Hallo
Da ich in rechtlicher Sachen absolut keine Ahnung habe kann ich dir leider nicht weiterhelfen
Da kommt soviel zusammen. Ich würde erst mal im Mietvertrag nachschauen (Was steht da drin.). Und dannmal mit dem Vermieter sprechen. Auch ein Rechtsanwalt kann Auskunft geben.
grundsätzlich:
„Pflege“ wird - auch von den Gerichten - sehr weit gefasst und auch sehr sehr unterschiedlich entschieden, weil bereits in der 1. Instanz, also Amtsgericht, abschließend beurteilt und wegen der Höhe des Streitwertes kaum berufungsfähig. Der eine Richter sieht das „globaler“ der andere nicht. Es kommt auf die innere (z.B. grün, alternativ etc. pp.) Einstellung des Richters an, zuweilen auch, ob er sich in der gleichen/ähnlichen Situation befindet, selbst Mieter/Vermieter ist etc. pp.
„Reparaturen“ - auch im Garten - werden auch häufig an die vom Mieter zu übernehmenden jährlichen pauschalen Reparaturkosten angebunden, z.B. bis zu 150 Euro u.ä.
Die Verkehrssicherungspflicht (wie es die Juristen ausdrücken) für defekte Gehwegplatten u.ä. im Garten gehen in aller Regel auf den Mieter über, Defekte sind also vom Mieter auf seine eigene Kosten zu begleichen.
Wie bereits ausgeführt: eine bisher gerichtlich nicht eindeutig entschiedene Sache.
Ich rate daher dazu, sich mit dem Vermieter auf einen modus vivendi zu einigen - z.B. 20 % übernimmt der Mieter, 80 % der Vermieter, zumal er ja auch Einnahmen zu verzeichnen hat. Der Idealfall tritt natürlich dann ein, wenn der Vermieter 100 % übernimmt.
Meine Ausführungen stellen KEINE irgendwie geartete Rechtsberatung dar. Es handelt sich hierbei um eine reine Meinungsäußerung, die keinerlei verbindliche Auskunft darstellt, hiervon können auch keine Ansprüche egal welcher Art gegenüber den diese Meinung äußernden abgeleitet werden!
Werden versuchen , uns zu einigen, Danke!
klingst sehr gut und ist vernünftig - wünsche Erfolg
Ja, Danke ! Wir überlegen noch :falls der Vermieter nichts unternehmen will und sich sperrt, ob wir dann diese Sache nicht einfach laufen lassen, d.h.garnichts tun.Da der Schaden ja eindeutig nicht durch uns oder die Nutzung durch uns entstanden ist. Müssen uns warscheinlich beim RA erkundigen, ob das bei evtl. Auszug Probleme geben kann.
das wäre auch eine Lösung - beachten Sie aber, dass ein Vermieter u.U. leichteres Spiel hat als Sie, weil er über Ihre Kaution verfügt, an der er sich sodann schadlos halten könnte
ja, daran haben wir auch gedacht, aber wir haben die Schäden schriftlich gemeldet und es kam ausser „wir schauen mal irgendwann“ keine Reaktion ! Das läuft jetzt schon seit Februar 12. Nach den Wintermonaten ist es sehr viel mehr geworden. Unser Vermieter ist dafür bekannt, alles auf die lange Bank zu schieben! Wir werden jetzt wohl doch unseren RA zu Rate ziehen, denn das ist keine gute Basis!Wir meinen, die Kaution kann nur für von uns verursachte Schäden herangezogen werden! Aber man weiß ja nie!
wenn Sie eine kostendeckende Rechtsschutzversicherung haben dann ist die Alternative Rechtsanwalt immer die bessere. VORHER jedoch Kostenübernahmezusage einholen!
Ansonsten: setzen Sie ihm schriftlich eine Frist und stellen Sie ihm das Schreiben unter Zeugen - besser keine Verwandtschaft - zu, wenn er den Empfang nicht schriftlich bestätigen möchte.
ja, das werden wir wohl so machen! Vielen Dank für die guten Tips! LG
gerne - viel Erfolg!
Mal mit dem Vermieter sprechen. Das Fällen von Bäumen und die Reparatur von Wegen, ist vermutlich nicht Aufgabe des Mieters. die durch die Wurzeln angehobenen Wege sind eine Beschädigung der Mietsache, die der Mieter nicht verursacht hat.