Reparaturen in der Wohnung

Hallo,

ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt: Mieter sind im Oktober in eine Altbauwohnung eingezogen und bei der Wohnungsübergabe wurden einige Mängel festgestellt: Zwei Steckdosen sind ohne Funktion, Badewanne hat Schadstellen, Zimmertüren schließen nicht bzw. klemmen. Nach einigen Wochen richteten sich die neuen Mieter an die Verwaltung, diese wies jedoch darauf hin, dass sie für den Vermieter (der im Ausland ansässig ist) erst eine Liste aller Schäden am Haus und in allen Wohnungen sammeln sollen, um dann vom Vermieter die Gelder für alle Reparaturen frei zu bekommen. Seither ist nichts passiert. Ein Elektriker, der sonst nach Einzug immer die elektrischen Anlagen überprüft war auch noch nicht da.

Wie können und sollen die Mieter hier vorgehen? Frist setzen? Miete mindern oder müssen es über sich ergehen lassen und mit den Mängeln leben?

Vielen Dank im Voraus für jeden nützlichen Hinweis.

Beste Grüße!
skee

Hallo !

Mit der Anzeige der Mängel kann bereits gemindert werden,denn die Mietsache ist nicht vertragsgemäß.
Minderung bis der Schaden behoben ist,egal wie lange das dauert,jahrelang oder ewig (grundsätzlich).

Man kann aber auch nach erfolgloser Mängelrüge und entsprechender Ankündigung eine Ersatzvornahme durchführen,d.h. Mieter beauftragt selbst Handwerker und lässt die Schäden beheben.
Kosten müssen vorgestreckt werden,können aber von der Mietzahlung abgezogen werden.
Sicherheitsmängel,wie Elektrik usw. bedürfen m.E. keinerlei Verzug,
da kann auch direkt ein Elektriker beauftragt werden.
Hier wäre es unzumutbar,auf etwaige Rückantwort des Vermieters oder der Verwaltung zu warten.
Das blosse Nichtfunktionieren von Steckdosen mag nicht unbedingt dazugehören,kann aber sehr wohl Hinweis auf ernste Mängel sein.

MfG
duck313