Reparaturen nach Hagelschaden

Hallo,

am Gebäude sind nach einem heftigen Hagelschauer verschiedene Schäden, u.a. am Dachfenster, an den Kupfereinfassungen, an den Solarzellen in Höhe von ca. 15000 € entstanden. Kostenvoranschläge der verschiedenen Handwerker wurden bereits eingereicht bei der Versicherung.

Inzwischen überlegen wir, ob wir die Gelegenheit ergreifen, das Dach gleich neu zu decken und dabei besser zu isolieren. Wenn wir das täten, müßten ohnehin das Dachfenster, die Kupfereinfassungen, Solarzellen wieder abgebaut werden, da es durch eine verstärkte Isolierung alles höher würde.

Die Versicherung hat erst einmal nur (lapidar) die Auskunft erteilt, dass wir keine Leistungen bekämen, wenn wir die Reparaturen auch nicht durchführen lassen würden. Wenn wir uns jedoch entscheiden, das Dach gleich neu decken zu lassen, würden diese Arbeiten erst zu Beginn des neuen Jahres möglich sein, da die Handwerker für dieses Jahr ausgebucht sind.

Frage: Kann man sich dann tatsächlich nicht die Kostenvoranschläge aus den Hagelschäden auszahlen lassen, um sie für die komplette Neueindeckung dann zu verwenden? Mir ist klar, dass die Versicherung erst mal nicht alle Karten auf den Tisch legt. Was müßte man also tun, damit das funktioniert? Wir wollen uns ja nicht bereichern, hatten auch wirklich die Schäden, möchten nur gleich alles neu - und hoffentlich besser - machen.

Gruß, hemba

Hallo,

der effektivste Weg wäre, sich mit den vermutlich unterschiedlichen Versicherern auseinanderzusetzen und denen mitteilen, dass im Frühjahr eine Dachsanierung durchgeführt werden sollte und deshalb…

Es gibt Versicherer, die sich darauf einlassen, andere Versicherer lehnen dies prinzipiell ab und einige wenige Versicherer überweisen zumindest den Schaden an den Teilen und überweisen dann die Reparaturkosten, wenn dies durch die Handwerker durchgeführt wurde.

Schönen Tag noch.

Hallo hemba,
bei mir wurde das vom Versicherer so abgewickelt. Anzeige der Schäden durch Beschreibung und Bilder und Kostenvoranschläge der Reparatur. Bei Gesamtschadenssummen unter 1000€ wurden direkt nach Vorlage der Rechnung erstattet. Bei über 1000€ wurde ein Sachverständiger geschickt, mit dem der Reparaturverlauf bzw. die Schadenshöhe ermittelt wurde. Das Geld gab es nach Vorlage der Rechnungen und das was nicht Repariert wurde gab es eine anteilige Erstattung. So wurden die Fenstereinfassungen und Dachrinnen (Verbeulungen)nicht erneuert sondern der Grad der Beschädigung festgestellt und da Anteilig die Schadenshöhe ermittelt und erstattet. Die Dachrinnen z.B. werden je nach Vertragswerk nur dann erstattet, wenn diese auch völlig zerstört wurden bzw, funktionsuntüchtig sind. Das Geld kann man da natürlich für die Renovierung gebrauchen aber das muß mit dem Sachverständigen abgeklärt werden. Ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung das einfach so, ohne zu Prüfen bzw. ohne Begutachtung durch einen Sachverständigen bezahlt.
Gruß von N. Irmer

Hallo,

in der Neuwertversicherung gibt es den Grundsatz, dass der Neuwertschaden nur dann ersetzt wird wenn dieser auch behoben wurde. Bei guten Verträgen genügt sogar die Investition der Schadensumme in das Gebäude ohne den Schaden zu beheben (z.B. der Einbau einer Sauna im Keller nach einem Schaden am Dach). Wird keine Reparatur vorgenommen, so ist i.d.R. nur der reine Zeitwertschaden ohne Umsatzsteuer und ohne die nicht angefallenen Kosten erstattungsfähig. Eine fiktive Abrechnung ist also grundsätzlich möglich.

In ganz alten Verträgen kann jedoch geregelt sein, dass nur Naturalersatz möglich ist. Dies bedeutet, dass die defekte Sache tatsächlich repariert werden muss.

Wirkliche Klarheit kann nur ein Blick in den Vertrag bringen.

Gruß Knisper