Hallo!
Gibt eseine allgemeingültige Regel, welche Raparaturkosten ( im Sanitärbereich)der Vernmieter und welche der NMieter zu tragen hat?
Vielen Dank!
Hallo!
Gibt eseine allgemeingültige Regel, welche Raparaturkosten ( im Sanitärbereich)der Vernmieter und welche der NMieter zu tragen hat?
Vielen Dank!
Hallo Jana,
grundsätzlich bezahlt der Mieter Kleinreparaturen. Das sind Reparaturen bis zu 75 €.
Kommt es zu mehreren Reparaturen innerhalb eines Jahres, dann dürfen die Kosten insgesamt bis 300 € hoch sein, bzw. bis zu 10% der Jahreskaltmiete betragen.
Grüße!
Horst