angenommen ein Gerät ist einige Wochen nach dem Kauf defekt und man gibt es dem Händler zur Reparatur. Dazu bekommt man unentgeldlich ein Leihgerät, welches aber qualitativ schlechter ist. Seit dem Reparaturauftrag vergehen 3 Monate. Hat man nun die Möglichkeit dem Händler eine Reparaturfrist zu setzen oder von dem Kaufvertrag zurückzutreten?
Wieder mal eine typische Antwort von Dir: Kurz, knapp und unsinnig.
Solange nicht feststeht, ob es sich um einen Gewährleistungsanspruch, eine Garantiereparatur oder schlichtweg einen Werkvertrag handelt, ist jede Antwort reinste Spekulation.