Reparaturgerät kommt unvollständig zurück. [B2B- Konstellation]

Ein zu reparierendes Gerät, nicht mein Eigentum und mir im treuen Glauben zum Zweck der Abwicklung übergeben, wird von mir dem Werksundendienst zugesandt.

Vorher wurde mit diesem sowohl besprochen, dass die Reparatur a) problemlos möglich, weil Ersatzteile vorrätig sind, und b) 200 € kosten wird. Natürlich, weil es sich um ein renommiertes Unternehmen handelt, mit dem man schon oft zu tun hatte, nur mündliche und nicht beweisbare Aussagen.

Nach einiger Zeit kommt ein Schreiben, dass die Reparatur nicht möglich ist, weil es keine Ersatzteile mehr gibt, man doch bitte um 400,- €, 800,- oder 1.200,- e ein neues Gerät dort erwerben soll und wenn nicht, habe ich in jedem Fall 50,- € für die Abwicklung zu bezahlen.

In den sauren Apfel gebissen bat ich um die Rücksendung des Gerätes, weil auf dem freien Markt (aha-…!) alle Ersatzteile, bis auf einzelne, hier nicht relevante Teile, noch lieferbar sind.

Dieses kam auch unrepariert mit einer beiliegenden Rechnung über 50,- € zurück.

Allerdings fehlte bei der Rücksendung ein Gerätebestandteil, ohne das dieses Gerät nicht funktioniert. Nach etlichen Warteschleifenaufenthalten erfuhr, dass man das dort entsorgt habe und dieses neu auch nicht mehr erhältlich ist. (Preis, als es noch erhältlich war, belief sich auf ungefähr 60,- €).

Die AGB betrachten solche Vorgänge gar nicht.

Ich würde jetzt gern auf Schadensersatz drängen. Wie hoch stehen die Chancen, an ein angemessenes „Schmerzensgeld“, fiktiv für das verloren gegangene Bestandteil zu kommen?
Denn nun muss wirklich eine Neuanschaffung vorgenommen werden, da das benötigte Ersatzteil auch auf dem Gebrauchtmarkt (Ebay usw.) nicht zu beschaffen ist. (Bitte keine Diskussionen hierüber - ich habe zur Beschaffung alle Register gezogen - mir ist das so unglaublich peinlich, dass ich sogar ein Gebrauchtgerät ersteigert habe - und das benötigte Teil ist dort defekt!)

Hallo!

Nicht Eigentümer aber machst Dir so einen Kopf für Verschulden anderer ? Du hast doch nur das Abwickeln des Reparaturauftrags übernommen.
Oder bist Du selbst Gewerbetreibender und hast im Rahmen deines Geschäftes den Auftrag nur weitergereicht ?

der Eigentümer könnte rechtlich vorgehen und Schadenersatz verlangen. etwa in Form der Aufrechnung mit der Forderung der 50€.
Also gegenseitige Forderungen aufrechnen = erledigt.

Das wäre das mindeste.

Mehr ? Dazu müsste man den Schaden bemessen und bewerten.
Das ist nicht einfach. Gerät war defekt und wenig wert. Selbst wenn man nun wundersam Ersatzteile aufgetan hat , die müssen ja aber noch eingebaut werden.
Stell doch so eine Rechnung auf, was kostet ein gebrauchtes Vergleichsgerät ? Das wäre der Schaden.

MfG
duck313

Hi Duck,

wenn mir etwas anvertraut ist, gehe ich damit sorgsam um, egal ob es sich um die Tochter meines Schwiegervaters, ein Fahrrad oder eben das .o.g. Gerät handelt.
Entsprechend peinlich ist es mir, wenn ein solcher Gegenstand zu Schaden kommt oder anderweitig Ärgernis nimmt.

Dazu steht was in der Überschrift :slight_smile:

ja, gut, auf die Lösung, den Zeitwert anzubieten, wäre ich gar nicht gekommen. VielenjDank!

Da liegt doch der Verdacht nahe, dass die dieses Teil nicht entsorgt sondern vorsätzlich ausgebaut, zurück behalten haben und damit jetzt für richtig Kohle eine anderes Gerät repariert haben. ramses90

ja, sehr schön, aber das bringt uns jetzt nicht weiter, dieweil es des Beweises gebricht.