Reparaturkosten

Hallo,

angenommen man hat ein ca. 4 Jahre altes Cabrio bei dem sich die Dichtungen am Dach verschoben haben. Aussage des Händlers ist, dass das ein bekanntes Problem sei, weil die Dichtungen vom Werk aus nicht geklebt, sondern nur aufgesteckt werden. Also irgendwie wäre das doch dann ein Produktionsfehler, oder?
Wie würde es hier mit den Kosten für die Reparatur aussehen? Die Garantie wäre ja bereits abgelaufen, aber wenn das ein bekanntes Problem ist, hätte man es ja auch durchaus bereits vorsorglich bei einer Inventur innerhalb der Garantiezeit beheben können, oder?

Gruß
Sandra

Hätte… könnte… würe…

Es geht um das, was geschehen ist oder eben auch nicht. Kein Garantieanspruch = keine kostenlose Garantie.

Levay

… unabhängig davon, dass wie Levay beschrieben hat, kein Anspruch des Autobesitzers besteht, sind manche Hersteller bei Problemen, die kurz nach Ablauf der Garantiezeiten auftreten, bereit einen Teil der Kosten zu tragen, wenn es eben ‚bekannte‘ Probleme sind.

Mir ist selber schon durch meine KFZ-Vertragswerkstatt angeboten worden, eine solche Kulanzanfragen an den Hersteller zu richten. Und auch bei einer älteren Waschmaschine hab ich schon mal die komplette Trommel zum halben Materiealpreis ausgetauscht bekommen, obwohl ich das Ding eigentlich zum regulären Preis beim Kundendienst zur bestellen wollte.

Also, nett fragen kostet nix!

Grüße,
Dietmar

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Wie würde es hier mit den Kosten für die Reparatur aussehen?

Dafür müsste ein Mangel vorliegen - und noch nicht verjährt (idR 3 Jahre) sein. Ob jetzt die Art, wie das Verdeck befestigt ist als mangel´haft angesehen werden kann, wage ich zu bezweifeln, müsste aber ein Sachverständiger klären.

Verjährungsfrist 3 Jahre ???

Wie würde es hier mit den Kosten für die Reparatur aussehen?

Dafür müsste ein Mangel vorliegen - und noch nicht verjährt
(idR 3 Jahre) sein.

Hallo Herr Anwalt,

das kann ja wohl nur ein Tippfehler sein. Die Verjährungsfrist für Mängel an beweglichen Sachen beträgt in D zwei Jahre.

Gruß

S.J.

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Hallo,

offensichtlich verstehst du den Inhalt einer Garantie nicht. Der Garantiegeber garantiert für einen bestimmten Zeitraum die Mängelfreiheit für ein bestimmtes Produkt, z.B. auch für Produktionsfehler. Danach haftet er eben nicht mehr. Deiner Auslegung von Garantie nach, müsste er ja quasi unbegrenzt haften.

Gruß

S.J.

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