Reparaturkosten

Hallo,

angenommen es sollen in einer Wohnung drei Fenster von ein und demselben Handwerker an ein und demselben Tag repariert werden. In Auftrag gegeben von der Verwaltung.
Ist es dann rechtens, dass jedes einzelne Fenster auch als einzelne Reparatur gilt? Denn nur dadurch liegt der Kleinstreparaturbetrag unter 80 €.

Dazu kommt noch, dass die Temperaturen draußen nicht gerade sehr menschenfreundlich sind und bei einem undichten Fenster sich enorme Heizkosten aufbauen. Wie stehen die Chancen nach einer Reparatur alle Rechnungen zusammenzufassen oder sollte man das lieber vorher klären?

Vielen Dank schonmal jetzt!

Reparaturen dieser Art fallen nciht unter die Kleinbetragsregelung, da sie Instandhakltungsmaßnahmen sind, außerdem wäre das ein Auftrag, ganz einfach.
Tom

hallo thomas,

danke für deine schnelle antwort!

gibt es denn da einen paragraphen, wo diese regelung festgehalten ist? kann man auch nach der erfolgten reparatur sich darauf stützen? denn die reparatur ist bei den temperaturen absolut notwendig…

mfg

Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 554 Abs. 1 BGB.

MfG ramses90