Hallo,
angenommen es sollen in einer Wohnung drei Fenster von ein und demselben Handwerker an ein und demselben Tag repariert werden. In Auftrag gegeben von der Verwaltung.
Ist es dann rechtens, dass jedes einzelne Fenster auch als einzelne Reparatur gilt? Denn nur dadurch liegt der Kleinstreparaturbetrag unter 80 €.
Dazu kommt noch, dass die Temperaturen draußen nicht gerade sehr menschenfreundlich sind und bei einem undichten Fenster sich enorme Heizkosten aufbauen. Wie stehen die Chancen nach einer Reparatur alle Rechnungen zusammenzufassen oder sollte man das lieber vorher klären?
Vielen Dank schonmal jetzt!