Reparaturkosten

Ich wohne,seit 12 Jahren in einer gemieteten Eigentumswohnung,sehr gutes verhältnis zum Vermieter.
Nur warum erscheint jedes Jahr unter allen Eigentümmern,Reparatur Dach Balkone und Sanitär und ich als Mieter muss das bezahlen,wie zum Beispiel die Schneegitter auf dem Dach,mein Vermieter legt das auf mich um,ich musste anteilig,400Euro dafür bezahlen,in
der Nebenkostenabrechnung.Muss ich wirklich mitbezahlen als Mieter,in dem Haus sind 12Eigentumswohnungen,davon 3vermietet,bitte um Hilfe.

Hallo, ich glaube nicht, dass du das allein bezahlen musst, denn das ist Sache des Eigentümers. Er dürfte Sanierungskosten in Höhe von 11 % an den Mieter weitergeben. Vielleicht auch 11 % der Reparaturen. Aber das glaube ich nicht. Hier ist der Mieterverein für dich richtig, kostet zwar eine Jahresgebühr, aber dann weißt du wenigstens Bescheid. Viel Erfolg. Gruß Uli

Hallo,
grundsätzlich sind das Kosten der laufenden Instandhaltung, die nicht vom Mieter zu tragen sind, insbesondere wenn es sich um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum handelt, wie das Dach, Schneegitter, Treppenhaus etc.
Mein Tipp: dem Vermieter einen freundlichen Brief schreiben und ihn bitten, dir das Geld zurückzuzahlen. Sofern das nichts fruchtet, einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und den einen Brief schreiben lassen. Meines Erachtens kannst Du sogar früher gezahlte Reparaturkosten am Gemeinschaftseigentum zurückverlangen.Viel Erfolg!

Sorry, da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner

Danke,für eure tollen Antworten,ich hab mal gegooglt,nicht umlagefähige Nebenkosten,und ihr habt Recht,nur was ist mit der verjährungsfrist,dass ich das alles 12 Jahre bezahlt habe und durch meine Dummheit keinen Cent wieder bekomme,bin ich einfach nur dumm,all die Jahre immer schön bezahlt,ist das Geld durch Nebenkostenverjährung verloren?

Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums wird anteilig den Eigentümern in Rechnung gestellt. In wieweit diese Kosten an die Mieter weitergegeben werden können, hängt vom Mietvertrag und der Art der Instandhaltung ab. Rechtsanwalt fragen, ich kann leider nichts Verbindliches dazu sagen. juliuszwo

Der Vermeiter handelt entweder in Unkenntnis oder betrügerischer Absicht! Beides verpflichtet Sie in keiner Weise, solche Kosten der Gebäudereparatur oder baulicher Maßnahmen mitzutragen; diese sind ausschließlich Sache des Eigentümers. Fordern Sie die gezahlten Gelder zurück und bestehen Sie künftig auf einer ordnungsgemäßen Abrechung.

eigentlich nicht- Der Eigentümer muß die Kosten selbst tragen und eventuell „nur“ deine Miete erhöhen Z.B. Modernisierungzuschlag usw

Danke,für die Antwort,ich hab ihm einen Brief geschickt,mit Frist 15.2,sich zu äussern,dann hab ich mir schon mal Anwaltlichen Rat eingeholt,stimmt ihr hab Recht,der Anwalt sagt das ich mir höchstens 3Jahre zurück holen könnte,dass ist so eine schweinerei,all die Jahre alles Geld verloren,ich hab ihm auch mitgeteilt das ich das in Zukunft nicht mehr bezahle.