Bei der Lektüre einer Firmenwagenrichtlinie kam einem Leser folgendes Szenario in den Sinn:
- Firmenwagen ist von Fa. versichert mit Selbstbeteiligung
- Der Fahrer erkennt Kühlmittelverlust und lässt das Fahrzeugg reparieren.
- Als Ursache nennt die Werkstatt einen Marderschaden
- Die Reparaturkosten sind kleiner als die Selbstbeteiligung
- Die Firma verlangt vom Arbeitnehmer die vollständige Begleichung der Rechnung
Nun fragt sich der Leser:
Könnte der Arbeitnehmer die Reparaturkosten ggf. als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben ?