Bei der Lektüre einer Firmenwagenrichtlinie kam einem Leser folgendes Szenario in den Sinn:
Firmenwagen ist von Fa. versichert mit Selbstbeteiligung
Der Fahrer erkennt Kühlmittelverlust und lässt das Fahrzeugg reparieren.
Als Ursache nennt die Werkstatt einen Marderschaden
Die Reparaturkosten sind kleiner als die Selbstbeteiligung
Die Firma verlangt vom Arbeitnehmer die vollständige Begleichung der Rechnung
Nun fragt sich der Leser:
Könnte der Arbeitnehmer die Reparaturkosten ggf. als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben ?
Hallo,
Bei der Lektüre einer Firmenwagenrichtlinie kam einem Leser
folgendes Szenario in den Sinn:
Firmenwagen ist von Fa. versichert mit Selbstbeteiligung
Der Fahrer erkennt Kühlmittelverlust und lässt das
Fahrzeugg reparieren.
Als Ursache nennt die Werkstatt einen Marderschaden
Die Reparaturkosten sind kleiner als die Selbstbeteiligung
Die Firma verlangt vom Arbeitnehmer die vollständige
Begleichung der Rechnung
Mit welcher Begründung? Wenn die Firma Versicherungsnehmer ist, dann zahlen die doch auch die SB.
Grüße
Maxi84
15. September 2011 um 15:00
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Ich würde ebenfalls den Arbeitsvertrag prüfen. Da ist doch bestimmt geregelt, dass der AN einen Firmenwagen gestellt bekommt.
Für mich ergibt sich daraus die Pflicht des AG den Firmenwagen fahrtüchtig zu erhalten, damit der AN mit diesem seine Arbeit verrichten kann…
Jetzt rein vom Menschenverstand her!