Reparaturkosten an undichtem WC zahlen?

Hallo,
wir bemerkten von Zeit zu Zeit, dass unser WC leckte. Das Wasser kam am Stutzen, der mit dem Abwasserrohr (also in der Wand) heraus. Also verständigten wir den Vermieter. Die Tochtergesellschaft des Vermieters kam und reparierte dies.
Nun gibts eine Rechnung.
Irgendwie denke ich, dass das nicht meine Angelegenheit ist. Ich hätte die undichte Stelle auch tolerieren können und das Objekt seinem Schicksal (Wasser + Bau) überlassen können…
Ist diese Rechnung also rechtens?
Mein Gefühl sagt: Nein. Warum soll ich für den Erhalt des Objekts zahlen?

Gruß und danke für alle Antworten!

Hallo, meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe des Mieters solche Reparaturen zu bezahlen. Das ist sache des Vermieters. Außer es ist im Mietvertrag geregelt.
Gruß

Hallo,

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke, Dein Gefühl ist richtig. Grundsätzlich sind Erhaltungsaufwendungen natürlich schon Sache des Vermieters. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Dein Vermieter meint, diese Sache falle unter die sog. „Schönheitsreparaturen“, die Du je nach Deinem Mietvertrag evtl. ganz oder zumindest teilweise selbst tragen musst. Vielleicht hat dort jemand was nur einfach nicht richtig verstanden oder keine genaue Ahnung gehabt oder man geht nach dem Motto vor: „Versuchen kann man’s ja mal“. Ich würde mich zuerst mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, am besten schriftlich, damit Du was in der Hand hast, und mich dabei ganz dumm stellen. Nach der Devise: Ich habe da von Ihnen eine Rechnung bekommen und weiß nicht wieso. Sie sollen Dir doch einfach ihre Gründe nennen. Wenn die hart bleiben, kannst - und solltest - Du Dich dann nötigenfalls anwaltlich beraten lassen. Ich hatte so einen ähnlichen Fall vor zwei Jahren selbst, und unser Vermieter hat das anstandslos reparieren lassen und nix in Rechnung gestellt. Das hätte er bestimmt nicht getan, wenn es einen Grund dafür gegeben hätte, dass wir das hätten zahlen müssen. Also Kopf hoch und nicht verzagen! Dabei aber natürlich immer ganz freundlich bleiben…

Hallo,

wir bemerkten von Zeit zu Zeit, dass unser WC leckte. Das Wasser kam am Stutzen, der mit dem Abwasserrohr (also in der
Wand) heraus. Also verständigten wir den Vermieter. Die Tochtergesellschaft des Vermieters kam und reparierte dies.
Nun gibts eine Rechnung.
Irgendwie denke ich, dass das nicht meine Angelegenheit ist.
Ich hätte die undichte Stelle auch tolerieren können und das Objekt seinem Schicksal (Wasser + Bau) überlassen können…
Ist diese Rechnung also rechtens?
Mein Gefühl sagt: Nein. Warum soll ich für den Erhalt des Objekts zahlen?

Gruß und danke für alle Antworten!

Hallo,
wenn im Mietvertrag nicht explizit irgendwo in den Nebenabreden/Nebenbestimmungen etwas diesbezügliches steht, dass der Mieter hierfür aufzukommen hat,
dann ist dies eindeutig Sache des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, welche i.d.R. für „Wasserschäden“ (alles was Frischwasserrohre und Abwasserrohre im Mauerwerk betrifft)hierfür eine Versicherung hat, dafür zahlt man doch !

Also:
Sofort (!) an den Absender schriftlich Widerspruch einreichen und bei weiteren derartig unnötigen Unanehmlichkeiten, auf die bestehende Rechtsschutzversicherung verweisen (dann werden se vorsichtig).
Hier gibts weitere wichtige Informationsquellen:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/v…
http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=116533
http://www.stern.de/noch-fragen/wer-haftet-fuer-wass…
Hoffe die !! wichtigen Detail-Fragen !!! lassen sich danach auch eindeutig klären.
Viel Glück.

Guten Tag,

ich gehe davon aus dass Sie einen Mietvertrag abgeschlossen haben. In dem Vertrag sind unter
Reparaturkosten oder Schönheitsreparaturen
genau die Punkte vermerkt, wer was bis zu welcher Höhe
zahlen muss.
Ist da jedoch nichts vermerkt, sollten Sie
schriftlich per Einschreiben Einwurf Widerspruch
gegen diese Rechnung erheben, und den Vermieter bitten,
die Kosten zu übernehmen.

mfg
Heumond

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit bei
der Verbraucherschutzzentrale oder in einem
Mieterveiein um Auskunft zu bitten, oder einen
Anwalt für Mietrecht um Rat zu bitten,-
die sind wie ich denke noch kompetenter
in den AUSSAGEN

Frage 1 ist: Wer ist zu einer Reparatur verpflichetet? A) Der Mieter oder B) der Vermieter?

Frage 2 ist: Wer hat einen Auftrag für eine Reparatur gegeben? A) Der Mieter oder B) der Vermieter?

Wer keinen Auftrag gegeben hat, bezahlt auch nicht.

Selbst wenn 1 A) zutrifft (was nicht sehr wahrscheinlich ist), könnte der Mieter sich noch den Klempner aussuchen oder evtl. gar selbst reparieren.

Also müsste zumindest konkludent ein Auftrag für eine Reparatur abgegeben worden sein vom Mieter.

Dies ist aber scher zu schließen aus einem Anruf des Tenors: „Da leckt etwas!“

Hat man hingegen gesagt, „Reparieren Sie das Leck!“, dann scheint dies ein klarer Auftrag zu sein.

Dann wäre der Auftraggeber - hier der Mieter - in der Pflicht, auch zu bezahlen.

Falls sich dann herausstellt, dass 1 B) zutrifft, kann der Mieter immer noch den Vermieter in Regress nehmen für die Kosten dieser Rechnung.

Falls. Das kann man aus der Ferne aber selten ahnen …

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,
der Vermieter kann Kleinreparaturen auf den Mieter abwälzen, muss dies aber im Mietvertrag tun. Kosten über ca. 75 Euro muss der Mieter nicht tragen, dann muss der Vermieter komplett die Rechnung bezahlen.

Die Grenze ist etwas unsicher, evt. wurde sie durch neue Rechtsprechung auf 80 oder 90 Euro erhöht, google könnte weiterhelfen

Sogenannte Bagatell- oder Kleinreparaturen (oft Schönheitsreparaturen genannt, was nicht ganz exakt ist) können bis zu einem bestimmten Betrag (ich bin kein absoluter Mietrechtsexperte, deshalb habe ich es nicht genau im Kopf), entweder einer absoluten Höchstgrenze irgendwo um die 100 bis 200 € pro Jahr oder einem Prozentsatz der Miete, auf den Mieter abgewälzt werden, wenn es sich um Reparaturen an Gegenständen handelt, die im wesentlichen durch die Nutzung des Mieters verschleißen (also Türgriffe, Dichtungen im Bad, Lichtschalter etc.). Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag, ob eine solche Regelung enthalten ist. Fehlt sie, müssen Sie allerdings nichts zahlen.

Es ist eine Frage des Sachverhaltes. Wie kam es dazu?
MfG

Es ist eine Frage des Sachverhaltes. Wie kam es dazu?
MfG

Hallo und DANKE für die Antworten!

Wie es zum Schaden kam, kann ich nicht sagen. Das Gebäude ist 20 Jahre alt. Ich wohne jedoch erst knapp 2 Jahre drin. Habe das sog. ‚Scheißhaus‘ auch nur zweckdienlich verwendet… :wink:

Gruß

Ich meine, daß das wohl Sache des Hauseigentümers ist, daß die sanitären Einrichtungen ja fest mit der Wohnung verbunden sind und beim Mieterwechsel in der Wohnung verbleiben.
Ich gehe davon aus, das der Vermieter auch dann in der Pflicht wäre, wenn der Wasseraustritt direkt am Becken (also deutlich innerhalb der Wohnung) erfolgen würde.

selbst da kann zwischenzeitlich eine „unsachgemäße Bedienung“ ursächlich sein.
MfG

Da ist wohl dein Vertrag massgebend. Kleine Reparaturen sind normalerweiase Mietersache