Reparaturkosten auf Mieter umlegen?

Die Mieterin zieht im Februar 2010 in eine Wohnung in der das Toilettenbecken wackelt, die Heizung in Bad und Schlafzimmer nicht funktioniert und das Rollo im Kinderzimmer nicht richtig einhängt.

Danach stellt die Mieterin beim zuständigen Vermieter tel. einen Antrag auf Reparatut der Sachen.

Im März kam dann ein Monteur und reparierte die Heizungen in 2 Minuten, mit dem Ergebnis, dass diese immer noch nicht funktionierten.

Ein weiterer Anruf beim Vermieter brachte kein Ergebnis, nur Vertröstung.

Im Juni 2010 wird das Haus an eine andere Gesellschaft verkauft. Durch den Umbruch und keine wirklichen Ansprechpartner verzögerte sich ein Anruf leider noch einmal bis zum Oktober 2009.

Die Reparatur wurde innerhalb von 2 Wochen in Auftrag gegeben und auch erledigt.
Jetzt bekommt die Mieterin von dem neuen Vermieter alle Rechnungen zugeschickt, mit dem Verweis auf den mietvertrag, der die Klausel enthällt, dass der Mieter bei Kleinreparaturen 75€ je Fall selbst zu tragen hat.

Ist dies Rechtens? Zählen nicht funktionstüchtige Heizkörper zu Kleinreparaturen?

Ich würde mich freuen, eine schnelle Antwort zu erhalten und bedanke mich im Voraus schon mal.

Hallo, die erwähnten Reparaturen sind m.E. eindeutig nicht vom M
zu bezahlen, auch wenn unter 75 €. Gruß

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gibt es hierzu einen Artikel?
Wie kann die Mieterin fortfahren?

Mieterin hat eben festgestellt, das der zum 2. mal raparierte Heizkörper im Bad schon wieder nicht mehr funktioniert. (wurde bisher nicht gebraucht, da Temp. nicht so niedrig.)