Reparaturkosten Balkonverglasung Mieter oder Vermieter angelegenheit?

Hallo !

Könntet ihr mir vielleicht sagen wer die Kosten bei einer Reparatur der Balkonverglasung übernehmen muss , der Vermieter oder der Mieter?

Die Verglasung steht im Mietvertrag als bestandteil mit drin, also man Zahlt auch Miete dafür.

Ich hoffe ihr könnt mir bei der beantwortung ein wenig helfen :smile:

MfG

Um welche Art von Reparatur handelt es sich denn dabei, wenn der Schaden durch den Mieter entstanden ist muss der auch dafür aufkommen. Bei normalem Verschleiß dann wohl eher der Vermieter, es gibt aber auch so eine Regelung die besagt das man als Mieter Kleinreparaturen bis zu einer gewissen Summe selbst bezahlen muss!

Hallo!

Warum steht die Verglasung mit drin ?  Was ist da das besondere dran ?
 Denn Zimmerfenster, Steckdosen oder Wasserhähne stehen doch nicht extra drin ?

Das ist reine Vermietersache. Und das kann man auch nicht über Kleinreparturklausel bis zu gewisser Summe dem Mieter „aufdrücken“ ! Denn welchem Verschleiß durch den Mietergebrauch unterliegt denn eine Balkonverglasung ?
Keinem,oder ?
Verschleiß unterliegen z.B. elektrische Schalter,Wasserarmaturen,Tür-u. Fensterbeschläge, Rolladengurte.

mfG
duck313

Hallo,

schon einmal ein Dankeschön für die Fixe Antwort!
Es scheint als sei eine der Führungsrollen ein einer Scheibe nicht mehr in Ordnung, wodurch sich diese nicht mehr verschieben lässt.

Das mit den „Kleinreparaturen“ , wo kann man denn diese Regelung nachlesen, sollte diese im Mietvertrag mit drin stehen?

Hallo!

Die Verglasung steht wahrscheinlich aus dem Grund extra mit drin, da nicht jede Mietpartei eine solche hat.
Soweit ich erfahren hab hat die Vormieterin den einbau durchführen lassen.
und bei Auszug wurde es dann durch überlassen an die EWG zum Miet bestand.

okay, also brauch man nicht zu befürchten das die Reparatur kosten auf dem Mieter abgewälzt werden :smile:

Hallo!

Reparaturen = Vermietersache !

Ausnahme = sog. Kleinreparaturen, wenn das im Vertrag wirksam vereinbart wäre.
Und das ist natürlich nie eine Reparatur an Verglasung jeder Art !

MfG
duck313

Ist der Schaden allerdings nicht auf Verschleiß zurückzuführen, haftet der Schadenverursacher bzw. der Verantwortliche.

vnA

Huhu,

ja die kleinreperaturklausel muss im Mietvertrag stehen, sowohl die maximalhöhe der Reperaturkosten und die Begrenzung aufs Jahr (doppeltbegrenzte Kostenlast)

Ich entnehme der Frage, dass es sich bei der „Balkonverglasung“ um eine Art Wintergarten handelt, an dem ein mechnisches Bauteil defekt ist.

Dann hast du nur dann die Reparatur zu bezahlen, wenn du diesen Mangel selbst verschuldet hast (Schandesersatz) oder eine entsprechende Kleinreparaur- oder Bagatellschadensklausel mietvertraglich wirksam vereinbart wurde.

Hierunten fallen aber hier ausdrücklich nur über „Fenster- und Türverschlüsse“ sowie weitere unter § 28 Abs. 3 der II. BV genannte Instandsetzungsarbeiten.

Aber in dem Fall wäre die auch nur wirksam zu fordern, wenn sie im _Einzel_fall - je nach Ausstattungszustand - auf bis zu 120 EUR begrenzt und alle derartigen Kostenbeteiligungen im Kalenderjahr 8% der Jahresmiete nicht übersteigen. Andernfalls wäre keine Kostenheranziehung ausgeschlossen bzw. sogar vollständige Rückerstattung verpflichtend.

Also: Mietvertrag durchlesen lesen und wissen, ob die Rechnung über deinen nicht verschuldeten Schaden bezahlt werden muss oder nicht und dann auich alle derartigen Rechnungen aufbewahren :smile:

G imager

Hi!

Reparaturen = Vermietersache !

Sehr gut, ich trete die Wände ein, zerschlage die Fensterscheiben, veranstalte meinen persönlichen D-Day im Wohnzimmer, leite die Wasserrohre ins Kinderzimmer für eine Poolparty auf dem Parkettboden …

Ist ja eh alles Vermietersache … die Frage wird wohl sein, bei wem sich der Vermieter schadlos halten wird, denn warum die Balkonverglasung repariert werden muß, ist irgendwie noch nicht hervorgegangen …

Grüße,
Tomh