Reparaturkosten bei Fehler des Mieters

Ein Mieter hat im Frühjahr den zentralen Heizkessel des Hauses, der frei zugänglich im Keller steht, ausgeschaltet, OHNE, dass er dazu in irgend einer Weise beauftragt war, sondern einfach so, weil er sich gedacht hat, es wäre ja jetzt warm genug und man bräuchte keine Heizung mehr. Dabei macht er durch unsachgemäßes Ausschalten den Heizkessel kaputt, der daraufhin im Herbst, bei Beginn der nächsten Heizperiode von einem Fachmann repariert und wieder in Betrieb genommen werden muss. Wer zahlt diese Reparaturkosten, der Mieter, der den Schaden verursacht hat, oder der Vermieter des Hauses?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Chrisi

hallo,

wie schaltet man denn einen heizkessel unsachgemäß ab???
wohl etwas von den gebrüdern grimm! :wink:

lg dev

Keine Ahnung, was der Mieter da genau veranstaltet hat, welche Knöpfe er gedrückt hat etc., aber der Heizkessel ging danach auf jeden Fall nicht mehr an. Der Installateur, der ihn nun wieder zum Laufen gebracht hat, hat irgendeinen Fehler behoben, bin wirklich kein Experte, was Heizkessel angeht, weiß aber, dass der Kessel definitiv nicht mehr anging, nachdem der Mieter daran herumgepfuscht hat.

Hallo,
der Vermieter hat für eine funktionierende Heizung zu sorgen. Wenn er die Reparaturkosten vom Mieter zurück bekommen will, muss er nachweisen, dass der Mieter den Defekt verursacht hat.
Hier gehe ich einfach mal davon aus, dass er das nicht kann. Er weiß ja nicht mal, was überhaupt kaputt war, geschweige denn, wie man durch drücken irgendwelcher Tasten diesen Defekt hervorrufen kann. Und er müsste auch noch nachweisen, dass der Mieter diese Knöpfe gedrückt hat, obwohl er nicht dabei war.
Da wird der Vermieter mit ziemlicher Sicherheit auf den Kosten sitzen bleiben. Und ich behaupte mal: zurecht. Vom Knöpchendrücken geht kein Heizkessel kaputt.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Mieter hat dem Vermieter ganz stolz erzählt, dass er den Heizkessel ausgeschaltet hat. Der Vermieter hat dem Mieter außerdem danach gezeigt, dass der Heizkessel nun nicht mehr angeht. Dass der Heizkessel davor einwandfrei funktioniert hat, wissen sowohl der Vermieter als auch sämtliche Mietparteien im Haus, da die Heizung ja funktioniert hat. Der Mieter, der öfters eigenmächtig Dinge im Haus ändert, hat ohne Zweifel irgendetwas falsch gemacht, sodass der Heizkessel nicht mehr anging. Und ich behaupte mal, dass der Vermieter sich nicht mit technischen Details auskennen und erklären können muss, welche Tasten gedrückt werden müssen, um einen Heizkessel so auszuschalten, dass er ohne Reparatur nicht mehr einzuschalten ist, und ich bin außerdem sicher, dass der Installateur, der den Schaden behoben hat, sagen kann, welcher Defekt genau vorlag.
Die Frage war hier auch nicht, ob der Mieter Schuld ist, denn das ist eigentlich klar, sondern, ob ein Mieter, wenn er durch Selbstverschulden etwas im Haus beschädigt, für diesen Schaden aufkommen muss?

hallo,

Die Frage war hier auch nicht, ob der Mieter Schuld ist, denn
das ist eigentlich klar, sondern, ob ein Mieter, wenn er durch
Selbstverschulden etwas im Haus beschädigt, für diesen Schaden
aufkommen muss?

die frage war schon deutlich. dass hier ein schuldhaftes und damit erst haftungsbegründendes handeln vorliegt, wurde zwar unterstellt, aber nichts vorgetragen, dass darauf schließen läßt.

wenn zum ausschalten zwingend die einhaltung einer über die bloße betätigung eines schalters hinausgehenden prozedur nötig wäre, müsste imho darauf an der anlage deutlich hingwiesen werden.

lg dev

Hallo,
Geht bei einem Stromausfall (passiert bei uns nachts gelegentlich) auch ein Heizkessel kaputt?

Kann ich mir nicht recht vorstellen.

Gruß:
Manni

Hi,

wenn der VM nachweisen kann, daß aufgrund der Handlungen des Mieters die Heizungsanlage defekt ist, kann er die Reparaturkosten vom Mieter auch zurückfordern. Da er für eine funktionierende Heizung sorgen muß, muß er aber erstmal in Vorlage treten.

Das Entscheidende ist aber der erste Halbsatz. Die Kette - Heizung lief, Mieter hat sie abgeschaltet, Heizung ist ein halbes Jahr später defekt -> also ist der Defekt vom Mieter verursacht - ist dazu nicht ausreichend.

Gruß Stefan

Moin,

Ein Mieter hat im Frühjahr den zentralen Heizkessel des
Hauses, der frei zugänglich im Keller steht, ausgeschaltet,
OHNE, dass er dazu in irgend einer Weise beauftragt war,
sondern einfach so, weil er sich gedacht hat, es wäre ja jetzt
warm genug und man bräuchte keine Heizung mehr. Dabei macht er
durch unsachgemäßes Ausschalten den Heizkessel kaputt, der
daraufhin im Herbst, bei Beginn der nächsten Heizperiode von
einem Fachmann repariert und wieder in Betrieb genommen werden

Wenn der Heizkessel „kaputt“ war, wie wurde denn die ganze Zeit über (Frühjahr/Herbst) warmes Wasser erzeugt?
Hier kann doch etwas nicht stimmen.

Grüße:

roysy

Hallo,

Die Frage war hier auch nicht, ob der Mieter Schuld ist, denn
das ist eigentlich klar,

Nein, das ist in keiner Weise klar. Und es ist nicht nur nicht klar, es muss auch vom Vermieter beweisen werden, dass es so ist. Dass eine Heizung nach einem halben Jahr Standzeit nicht mehr funktioniert, ist völlig normal und hat mit irgendwelchen angeblich gedrückten Knöpfen nichts zu tun. Oftmals ist es eine festsitzende Umwälzpumpe.
Wenn eine Glühlampe beim Einschalten nicht mehr funktioniert, ist dann der Schuld, der sie ausgeschaltet hat?

sondern, ob ein Mieter, wenn er durch
Selbstverschulden etwas im Haus beschädigt, für diesen Schaden
aufkommen muss?

Wer den Schaden nachweislich verursacht hat, muss zahlen. Wenn kein Nachweis gelingt, zahlt der Vermieter.
Gruß
loderunner (ianal)

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Also,

a) Der Defekt wurde nicht erst ein halbes Jahr später festgestellt, sondern nachdem der Mieter den Heizkessel ausgeschaltet hatte. Vermieter und Mieter hatten sich diesen gemeinsam angeschaut und festgestellt, dass er nicht mehr anging; dass die Reparatur erst jetzt erfolgte, lag daran, dass der Heizkessel vorher nicht benötigt wurde, da Sommer war. Jetzt, auf Bitte desselben Mieters, der es als so kalt empfand, dass er seine Heizkörper in der Wohnung wieder einschalten wollte, wurde der Heizkessel wieder eingeschaltet bzw. vorher repariert.

b) Der Heizkessel für eine Zentralheizung sorgt ja nicht in jedem Fall auch für Warmwasser in den Wohnungen. In diesem Fall haben die Mieter dafür separate Gasboiler in der Wohnung, die mit dem Zentralheizungskessel im Keller nichts zu tun haben.

Ein Hinweis, welche Knöpfe gedrückt werden müssen, um den Heizkessel an- oder auszuschalten, muss nicht angebracht werden, da diese Aufgabe durch den Vermieter durchgeführt wird und der Mieter an dem Gerät eigentlich nichts zu suchen hatte.

Ach, und noch etwas:

Ich finde es interessant, dass ich hier als Lügnerin hingestellt werde, die sich Dinge ausdenkt … Mir ist nicht klar, wie diejenigen, die mir dies hier unterstellen, auf diese Idee kommen; auf jeden Fall habe ich den Fall so geschildert, wie er abgelaufen ist.

Hi

a) Der Defekt wurde nicht erst ein halbes Jahr später
festgestellt, sondern nachdem der Mieter den Heizkessel
ausgeschaltet hatte. Vermieter und Mieter hatten sich diesen
gemeinsam angeschaut und festgestellt, dass er nicht mehr
anging; dass die Reparatur erst jetzt erfolgte, lag daran,
dass der Heizkessel vorher nicht benötigt wurde, da Sommer
war.

Womit sich der Vermieter vermutlich ins Knie geschossen hat, denn es dürfte schwer sein nach einem halben Jahr zu beweisen, daß tatsächlich die Vorgehensweise des Mieters am Defekt schuld ist und nicht irgendwas anderes, das in diesem langen Zeitraum passiert ist (Stromausfall, Stromstärkeschwankung, irgendjemand geht zum Kessel und drückt auf diverse Knöpfe…)

Gruß
Edith