Hallo,
in den letzten Jahren wird es ja mehr und mehr üblich, dass Küchen bei Wohnungen mitvermietet werden. Wer trägt denn dann die Reparaturkosten, wenn ein Gerät einen Schaden hat?
Grüße
Carsten
Hallo,
in den letzten Jahren wird es ja mehr und mehr üblich, dass Küchen bei Wohnungen mitvermietet werden. Wer trägt denn dann die Reparaturkosten, wenn ein Gerät einen Schaden hat?
Grüße
Carsten
Hallo,
in den letzten Jahren wird es ja mehr und mehr üblich, dass
Küchen bei Wohnungen mitvermietet werden. Wer trägt denn dann
die Reparaturkosten, wenn ein Gerät einen Schaden hat?
das kommt natürlich immer auf den genauen Mietvertrag an. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß es sich um einen Einbau wie eine Bdewanne oder Waschbecken handelt und somit die Instandhaltung dem VM obliegt, also auch die entsprechenden verbauten Geräte.
http://report-berlin.de/html/einbaukueche.html
Gruß
osmodius
Hi,
die Instandhaltung und Reparatur fallen unter der Ägide des Vermiters, außer die sogenannte Kleinreparaturklausel oder der Schaden ist vom Mieter fahrlässig / Absichtlich entstanden.