Reparaturkosten Eckventil Vermietersache?

Guten Abend,

ich habe eine ganz dringende Frage, zu der ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort im Internet gefunden habe.

Wer kommt eigentlich für die Reparaturkosten eines defekten Doppelspindeleckventils auf, welches sich in der Küche nicht mehr absperren ließ?
Der Monteur, der den Austausch des Ventils vorgenommen
hat, war der Meinung, dass die Reparatur von meiner Vermietungsgesellschaft übernommen werden muss, da das Ventil eine Art „Gebäudebestandteil“ ist, und somit deren Gebäudeversicherung die Kosten übernimmt.

Nun weigert sich aber die Vermietungsgesellschaft die Reparaturkosten (über 320 €) und die aus dem Schaden entstandenen Kosten für Wasseraufsaugen in meinem Keller (auch 60 €)zu übernehmen.

Der Mitarbeiter der Vermietungsges. meinte nur, durch die Küchenübernahme vom Vormieter hätte ich auch dieses Ventil übernommen, und wäre somit auch für die Reparatur zuständig, denn von Haus aus, baut die Gesellschaft keine Doppeleckventile ein. (Ist das wirklich möglich? Das Haus wurde 2001 erbaut!)

Bin ich jetzt als Mieter verpflichtet festzustellen, ob
mein Vormieter das Ventil eingebaut hat (und ich somit für die komplette Kostenübernahme zuständig bin), oder ob der Vermieter doch ursprünglich das Doppelventil eingebaut hat?

Ach ja, es gibt in meinem Mietvertrag auch eine Kleinreparaturklausel. Die besagt, dass wir auch u.a.
für die Reparatur von Ventilen zuständig sind, wenn die
Kosten im Einzelfall nicht 105 € übersteigen.

Ich bin mir jetzt unsicher, ob diese Klausel hier greift, oder ob ich die Kosten von fast 400 € alleine tragen muss, obwohl kein Verschulden meinerseits vorliegt? Oder muss der Vermieter oder seine Versicherung unabhängig von der Reparaturklausel für
die Kosten aufkommen?

Ich bin schon total verzweifelt, da die Reparatur-kosten wirklich immens sind.

Hat Jemand eine Idee?

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

Gruß
Samito

Ihr Vermieter hat leider völlig Recht! Natürlich darf in Deutschland, jeder gegen jeden Klagen, bei so einem aussichtslosen Fall übernimmt keine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Also dem Fall kein unnötiges Geld hinterher werfen. Zahlen und als Lehre betrachten, keine gebrauchten Sachen übernehmen. Oder wie der Volksmund sagt: wer billig kauft zahlt doppelt.