Reparaturkosten für Kabelanschluß

Ich wohne seit Jahren zur Miete und habe einen Kabelanschluß bei Kabel Deutschland auf Anraten des Vormieters angemeldet. Vom Vermieter wurde nur eine terrestrische Antenne auf dem Hausdach installiert - der Empfang beschränkt sich darüber auf eine handvoll Fernsehsender, weswegen der Kabelanschluß eigentlich unumgänglich war. Die Kosten für den Kabelanschluß zahlt jede Mitpartei direkt an Kabel Deutschland - die Kosten werden nicht vom Vermierter über die Nebenkostenabrechnung verteilt. Im Keller wurde durch Kabel Deutschland eine Hausverteiler/Verstärker installiert; auf wessen Kosten kann ich allerdimgs nicht sagen - seit ich in der Wohnung wohne existiert dieses Gerat im Keller. Letzte Woche musste dieser Verstärker allerdings erneuert werden, da es seinen Dienst quittiert hat und wir keinen Fernsehempfang mehr hatten. Kabel Deutschland kassierte die Reparaturkosten von 150 € direkt von einer Nachbarin. Müssen wir als Mieter diese Kosten selbst tragen oder ist das nicht eigentlich Vermietersache? Lt. Kabel Deutschland ist die Reparatur leider auch nicht mit den monatliochen Anschlußgebühren abgedeckt.

Hallo, bin leider nicht sachkundig genug um hier eine Antwort geben zu können. Tut mir leid!

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lieber Jan,

heute las ich zufällig deine Anfrage vom März 2010. Du hast darauf keine helfende Antwort erhalten. Vermutlich hast du dich inzwischen an anderer Stelle erkundigt. Falls das Problem noch besteht, möchte ich dir mein Wissen mitteilen.

Kabelanschluss. Umlagefähig sind die Kosten für den Betriebsstrom, die einmalige Anschlussgebühr und die monatliche Gebühr angesetzt werden. Der Mieter muss diese übernehmen, auch wenn er kein Fernsehgerät besitzt. Durch den Vermieter könnwen die einmalig anfallenden Kosten für den Anschluss nicht umgelegt werden. Hier hat Kabel Deutschland ja auch eine Mieterin bezahlen lassen. Kosten für eine Reparatur oder SDtörungsbeseitigung darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen.

Ich hoffe, meine späte Antwort war noch von Nutzen.

MfG
Ingrid

Lieber Jan,
Korrektur meiner Mail,
Richtig muss es heißen: „Umlagefähig sind die Kostgen für den Betriebsstrom und für die regelmäßige Prüfung
der Betriebsbereitschaft“. Anschluss und Rerparaturen sind nicht umlagefähig und damit keine Betriebskosten.

LG
Ingrid