Eine Rolladenkurbel an einem sehr großen Rolladen in einer Mietwohnung ist abgebrochen (beim ganz normalen täglichen Gebrauch). Der Vermieter wurde informiert und hat eine Firma beauftragt dies zu renovieren. Er hat keine
Auskünfte darüber gemacht das dies vom Mieter zu zahlen ist.
Der Mieter hat eine Rechnung über knapp 100 € darüber erhalten.
Im Mietvertrag steht:
"Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden und übermäßige Abnützung, die nach dem Einzug durch ihn, seine Familienangehörigen…und dergleichen schuldhaft verursacht werden.
Ist diese Reparatur wirklich durch den Mieter zu bezahlen?