Reparaturkosten für Reparatur an defektem Rolladen

Eine Rolladenkurbel an einem sehr großen Rolladen in einer Mietwohnung ist abgebrochen (beim ganz normalen täglichen Gebrauch). Der Vermieter wurde informiert und hat eine Firma beauftragt dies zu renovieren. Er hat keine
Auskünfte darüber gemacht das dies vom Mieter zu zahlen ist.

Der Mieter hat eine Rechnung über knapp 100 € darüber erhalten.

Im Mietvertrag steht:

"Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden und übermäßige Abnützung, die nach dem Einzug durch ihn, seine Familienangehörigen…und dergleichen schuldhaft verursacht werden.

Ist diese Reparatur wirklich durch den Mieter zu bezahlen?

Hallo,

da geht es wohl weniger um die Verursachung als um die Kleinreparatur-Klausel. Der Mieter sollte mal nachschauen, bis zu welcher Höhe er die Koasten demnach selber tragen muss.

Gruß!

Horst

Ah Dankeschön für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag steht Reparaturkosten im Einzelfall bis einschließlcih 80,00 € auf sich, jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten.

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf knapp 100 € die Jahresnettomiete ist höher als dieser Betrag (und die erste Reparatur innerhalb von 12 Monaten), daher muss der Mieter diese Reparatur wohl komplett bezahlen, oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Mietvertrag steht
Reparaturkosten im Einzelfall bis einschließlcih 80,00 € auf
sich, jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der
Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten.

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf knapp 100 € die
Jahresnettomiete ist höher als dieser Betrag (und die erste
Reparatur innerhalb von 12 Monaten), daher muss der Mieter
diese Reparatur wohl komplett bezahlen, oder?

Eigentlich nur 80,- €. Da würde ich an Mieters Stelle mit Bezugnahme auf den Vertrag einmal nachfragen.

Hallo,

da geht es wohl weniger um die Verursachung als um die
Kleinreparatur-Klausel. Der Mieter sollte mal nachschauen, bis
zu welcher Höhe er die Koasten demnach selber tragen muss.

Gruß!

Horst

Ah Dankeschön für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag steht
Reparaturkosten im Einzelfall bis einschließlcih 80,00 € auf
sich, jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der
Jahresnettomiete innerhalb von 12 Monaten.

daher muss der Mieter diese Reparatur wohl komplett bezahlen, oder?

Hallo,
der Passus im Mietvertrag sollte so zu verstehen sein, Einzelrechnungen bis 80 EUR zahlt der Mieter, hoehere Einzelrechnungen nicht, und mehrere Einzelrechnungen jeweils unter 80 EUR sind wieder in der Summe begrenzt auf die 8 Prozent von…
Gruss Helmut