Reparaturkosten in einem Gewerbeobjekt

In unserem gemieteten Büro gibt es aktuell einen geplatzten Wasserspülkasten (WC), der Vermieter will die Kosten für Ersatz/Neuanschaffung komplett auf uns umlegen.
Wir würden aber das „neuinstallierte“ Klo bei einem Auszug nicht mitnehmen. Gehört das nicht grundsätzlich zum Mietobjekt an sich? Ohne Klo kann er seine Büroräume ja auch nicht vermieten und die Sanitär-Anlagen stammen allesamt aus den 70ern.