Auf einer Parkplatzauffahrt eines nicht öffentlichen Parkplatzes hat PKW A zurückgesetzt, da kein freier Parkplatz zu erkennen war. Unmittelbar hinter PKW A kam aber PKW B, der allerdings so dicht hinter PKW A fuhr, dass es einen minimalen Zusammenstoß gab. Dabei wurde die Stoßstange von PKW B oberflächlich am Lack beschädigt. Der Fahrer des PKW A gab dem Fahrer des PKW B seine Visitenkarte. Der Fahrer des PKW B gab keine Adressdaten an den Fahrer des Pkw A. Nun bestehen Bedenken von Seiten des Fahrers des PKW A, dass ihm eventuell eine unnötig hohe Rechnung des Fahrers von PKW B präsentiert wird. Welche Möglichkeiten gibt es die Reparaturkosten gering zu halten?
Danke!
Keine. Denn B wird doch sicherlich nicht das Risiko eingehen und reparieren zu lassen, Dir die Rechnung zu schicken und auf deine Zahlung zu warten( oder zu hoffen).
Er wird sich an deine VS wenden.
Was mir bei deiner Schilderung auffiel:
Der Unfall geschah doch nicht weil B zu dicht auffuhr, sondern doch wohl eher weil A zurücksetzte und offenbar nicht nach hinten geguckt hatte.
MfG
duck313
Eben. Aus dem Grunde sei hier auf den weitgehend unbekannten § 9 der StVO verwiesen:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Hallo,
zur Schuldfrage,
wer steht hat keine Schuld, wer faehrt kann gegenfahren.
Wer ist nun gefahren, A gegen B oder B gegen A.
Wenn auf Privatgelände passiert, kann es sogar sein, dass es kein Verkehrsunfall war, sondern eine Sachbeschädigung. Die wird im Zweifelsfall mit den Reparaturkosten ganz anders bewertet.
Du meinst also, die Reparaturkosten sind andere, weil das Ganze nicht auf einer Straße stattfand?