Hallo,
mich würde mal interessieren wie verbindlich Preisauskünfte einer Werkstatt sind. Es handelt sich nicht um einen schriftlichen Kostenvoranschlag sondern telefonische Rücksprachen.
Nehmen wir an (fiktiver Fall): jemand bringt sein Auto wegen der Handbremse und TÜV/ ASU zur Werkstatt. Handbremse wird gleich bei Abgabe kontrolliert und ein Auftrag mit Ersetzen des Bremskabels und TÜV/ASU erstellt (ohne schriftliche Preisangabe, Preisangabe nur mündlich). Nach der ASU kommt noch der Auspuff dazu - der Meister ruft wie vereinbart an und man bespricht den neuen Preis. Nach dem TÜV muss der Meister nochmal an die Handbremse ran, er hat übersehen, dass der Bremsklotz auch runter ist. Wieder ein Anruf - wieder neue Preisabsprache.
Und dann wie es immer läuft: bei Abholen des Autos sind es nicht wie besprochen 800€ sondern 1000€.
Deswegen meine Frage: wie verbindlich sind telefonische Preisauskünfte. Klar kann man es nicht auf den € sagen aber 200€ Abweichung bedeutet für manche, dass sie sich überlegen müssen woher das Geld nehmen wenn nicht stehlen
Ist das nicht auch eine Vertrauensfrage? Wofür bespricht man das dann alles am Telefon wenn die Werkstatt dann doch alles teurer macht als besprochen.
Und noch eine Frage: wenn man annehmen kann, dass bei den obigen fiktiven Fall der weitere Schaden an der Handbremsanlage schon vorher hätte „diagnostiziert“ werden können - wie ist das dann mit der Arbeitszeit? Müsste man sie komplett zahlen nur weil der Meister das Auto einmal mehr aufschrauben musste obwohl er das ja vorher auch schon getan hat (also dann qúasi doppelt?).
Danke im voraus
Jessica