Zwei Brüder erben ein 18 Jahre altes Auto.
Ein Bruder übernimmt das Auto und nuzt es.
Alsbald stellen sich Mängel ein und werden repariert.
Der Autobesitzer verlangt nun vom anderen Bruder Kostenbeteiligung.
Frage, zu Recht oder nicht ?
Hallo,
zu Recht eindeutig! Denn auch hier ist immer noch eine Erbengemeinschaft und beide sind in der Verantwortung.
Wer das Auto nutzt ist nicht relevant.
petelennox
Ich habe vielleicht nicht eindeutig beschrieben, dass der eine Bruder das Auto auf seinen Namen zugelassen hat! Ist das nicht von Bedeutung? Das Auto wird also nur von ihm alleine und nicht in der Gemeinschaft benutzt!
Vielen Dank
Wenn bei der Erbaufteilung der eine BRUDER das Auto
übernimmt und später tauchen Mängel auf, so hat der
KFZ-Besitzer für die Kosten aufzukommen.
hallo ihr hättet einen Vertrag machen, dass einer von euch das Auto übernimmt. Ob das Auto auf den Bruder zugel. ist ist auch nicht relevant. (bei einem Leasing
ist die Gesellschaft bis zur Bezahlung des Autos auch noch Besitzer obwohl der Käufer eingetragen ist.)
Solange es Erbe ist werden immer beide die Rep. bezahlen müssen. Der Bruder sollte vernünftig sein und selber bezahlen. Ansonsten sage ihm du willst das Auto auch fahren für längere Zeit, dann behalte es vorerst, dann ist er , der zu klagen hat.
petelennox