Hallo!
Bitte könnt Ihr mir sagen, ob der Vermieter eines Hauses einen Reparaturkostenanteil von jährlich 150,00 € bei anfallenden Reparaturen vom Mieter verlangen
kann? Im Mietvertrag ist dies so festgesetzt.
Würde mich über eine kompetente Auskunft sehr freuen!
Viele Grüsse
trixie
Hallo!!
Da es ja im Mietvertrag so steht und von Mieter und Vermieter unterschrieben wurde, hat es auch bestand. Es gibt leider in vielen Mietverträgen diese Kleinreparatur Klausel.
Peter
Hallo, Trixie
Da es im Mietvertrag so festgesetz ist, musst du leider bis zu 150.-€ Reparaturkosten mitbezahlen,aber nur wenn überhaupt eine Reparatur gemacht wurde und der Betrag erreicht wurde.War z.B. nur eine Reparatur von 70.-€ kann der Vermieter auch nicht mehr verlangen.
Du hast auch das Recht die Rechnungen zu sehen.
Bei der Steuer kannst du den Betrag wieder absetzen.
Viele Grüße
monika61
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir schon geholfen.
mfg
trixie
JA - wenn das so vereinbart ist
Hallo Monika,
vielen Dank für Deine rasche Hilfe.
mfg
trixie
Hallo,
vielen Dank für Deine rasche Antwort. Hat mir sehr geholfen.
mfg
trixie
JA - wenn das so vereinbart ist