Hallo zusammen,
da meine Frage im Rechtsforum nicht richtig beantwortet wurde, versuche ich es hier nochmal mit anderer Formulierung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Reparaturkostenvoranschlag und einer Totalschadensmeldung. Die soll/darf ich der Versicherung zukommen lassen.
Wo ich den Reparaturkostenvoranschlag herbekomme ist klar, aber selbst google spuckt mir zu „Totalschadensmeldung“ keine Ergebnisse aus.
Gruß divus