aber selbst google spuckt mir zu „Totalschadensmeldung“ keine
Ergebnisse aus.
Hallo,
das ist auch kein Wunder - von sowas habe ich noch nie gehört. Der Totalschaden ist eingetreten, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen. Bei der Schadenregulierung im Kfz-Bereich gibt es dann immer noch so eine Sonderregel, dass es doch ok ist, wenn die Reparaturkosten höher sind, weiss ich aber grad nicht auswendig um wieviel.
Also: Es kommt auf den Kostenvoranschlag und den Wiederbeschaffungswert an. Die rechnerische Folge ist dann Totalschaden oder nicht.