Reparaturkostenvoranschlag

Hallo zusammen,

da meine Frage im Rechtsforum nicht richtig beantwortet wurde, versuche ich es hier nochmal mit anderer Formulierung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Reparaturkostenvoranschlag und einer Totalschadensmeldung. Die soll/darf ich der Versicherung zukommen lassen.

Wo ich den Reparaturkostenvoranschlag herbekomme ist klar, aber selbst google spuckt mir zu „Totalschadensmeldung“ keine Ergebnisse aus.

Gruß divus

aber selbst google spuckt mir zu „Totalschadensmeldung“ keine
Ergebnisse aus.

Hallo,
das ist auch kein Wunder - von sowas habe ich noch nie gehört. Der Totalschaden ist eingetreten, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen. Bei der Schadenregulierung im Kfz-Bereich gibt es dann immer noch so eine Sonderregel, dass es doch ok ist, wenn die Reparaturkosten höher sind, weiss ich aber grad nicht auswendig um wieviel.

Also: Es kommt auf den Kostenvoranschlag und den Wiederbeschaffungswert an. Die rechnerische Folge ist dann Totalschaden oder nicht.

Gruß
Andreas

Das ist doch mal ne Antwort :smile:

Also brauche ich eigentlich nur zum nächstbesten Sachverständigen/Reparaturwerkstatt zu gehn und mir nen Konstenvoranschlag geben zu lassen.

Alles klar.
Danke

Gruß Franz