Reparaturpreis gesunken, höherer Kostenvoranschlag noch gültig?

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich mein versichertes Handy reparieren lassen. Der zuvor eingeholte KVA wies den betrag von 250€ aus.

Bis die benötigte Displayscheibe geliefert wurde, hat die Handy-Werkstatt den Grundpreis für Display-Reparaturen von 250€ auf 200€ gesenkt.

Als ich mein Handy schließlich zur Reparatur abgegeben hatte (und den KVA nichtmals vorlegen musste) wollte der Werkstattinhaber 250€ und nicht die auf der homepage aktuell veranschlagten 200€.

Mein Rechtsempfinden hält dieses Vorgehen für Unfug, wenn nicht gar Betrug.

Hat jm einen passenden Paragrafen parat, um mir die 50€ wiederzuholen?

Hallo!

Man hatte KVA über 250 € und hat den Auftrag zu diesem Preis erteilt. Ob der gleich ausgeführt wurde ist egal. Schließlich wurde das Display doch extra für Kunden bestellt, also war Auftrag erteilt zu 250 €. Der Auftrag lief bereits.
Anders ist es nicht plausibel.

Wie kann man da eigentlich auf die Idee kommen,man hätte Anspruch auf inzwischen angekündigte Preissenkung bei dieser Art Reparatur ?

Umgekehrt dürfte ja auch nicht mehr als 250 € verlangt werden,wenn Werkstatt inzwischen die Preis angehoben hätte.

Ist doch wie beim Möbelkauf. Heute für 1200 € bestellt, in den Wochen bis Lieferung wird es im Möbelhaus heruntergesetzt auf 899 €.
Kann man sich ärgern, aber man hat eben für 1200 € gekauft.

mfg
duck313