Reparaturrechnung -schon-selbst bezahlen?

Hallo Textilina,

ich danke dir sehr für deine sehr ausführliche Antwort.

Jedoch habe ich in meinem Beitrag bereits ausgeführt,daß der Mieter den Vermieterwechsel gar nicht mitbekommen hat(31.12.2009),und erst dann schriftlich zugesandt bekam,als er die Rechnung an den vermeintlichen Noch-Mieter schickte.Wenn der Mieter einen Wasserrohrbruch hat,kann er ja nicht erst in einen solchen Schriftverkehr treten.

Der vorherige Mieter ist bereits schon einmal ohne jegliche Information umgezogen und der Mieter durfte sich dann die Mühe machen,die neue Adresse herauszubekommen.

Soll der Mieter vom Vorgang des Herunterlassens der Jalousie einen Film machen?Denn die Jalousie ist nicht kaputt,sondern sie droht aufrund der defekten Aufhängevorrichtug herunterzukrachen,welches ihm auch der Monteur bestätigt…sol der Mieter diese Bestätigung schriftlich einholen.Übrigens zeugt die reparaturrechnung von 228Euro von keiner Kleinreaparatur.Jalousie ist übrigens über 15Jahre alt.

Es wurde über Wochen versucht,den vermieter anzurufen,der Mieter kann das in diesem Falle nachweisen,aufgrund des Anrufprotokolls.

Der fakt ist,daß der Vermieter gleich von der jahreshöchstsumme von 180Euro ausgeht und dem Mieter sagt,er hätte ja 2 Jalousien(obwohl esEine aus zwei Teilen ist)reparieren lassen.

Leider hat der Vermieter die unangehme Eigenschaft sich über Wochen auf einen Brief vom Mieter erstmal gar nicht zu melden,auch eine gute Taktik.Nichts von sich geben,und aussitzen.

Trotzdem vielen Dank und der Vermieter hat durchaus gelernt,sich wirklich den kleinsten "Kram"schriftlich geben zu lassen.Ist leider so.

David

Hallo,

Der Vermieter pocht halt weiterhin drauf,daß der Mieter ihn
"schriftlich in Verzug"hätte setzen müssen(steht nirgendswo
geschrieben,daß so etwas schriftlich sein muß).Dann wäre die
Benachrichtigung vom alten Mieter zum neuen Mieter

Da hat der VM Recht. Es gibt Dinge im Leben die müssen
schriftlich erfolgen und das gehört dazu.

Ach? Wo findet man diese Vorschrift? Im Gesetz (§536c BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html) findet man sie jedenfalls nicht.
Also: mach uns schlau.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Textilina,

ich danke dir sehr für deine sehr ausführliche Antwort.

Jedoch habe ich in meinem Beitrag bereits ausgeführt,daß der
Mieter den Vermieterwechsel gar nicht mitbekommen
hat(31.12.2009),und erst dann schriftlich zugesandt bekam,als
er die Rechnung an den vermeintlichen Noch-Mieter
schickte.Wenn der Mieter einen Wasserrohrbruch hat,kann er ja
nicht erst in einen solchen Schriftverkehr treten.

Moment. Nicht mitbekommen oder wurden die Mietparteien nicht informiert? Gab es einen Eigentümerwechsel, also wurde das Gebäude oder die Wohnung verkauft oder gab es einen Wechsel der Hausverwaltung?

Der vorherige Mieter ist bereits schon einmal ohne jegliche
Information umgezogen und der Mieter durfte sich dann die Mühe
machen,die neue Adresse herauszubekommen.

Soll der Mieter vom Vorgang des Herunterlassens der Jalousie
einen Film machen?Denn die Jalousie ist nicht kaputt,sondern
sie droht aufrund der defekten Aufhängevorrichtug
herunterzukrachen,welches ihm auch der Monteur bestätigt…sol
der Mieter diese Bestätigung schriftlich einholen.Übrigens
zeugt die reparaturrechnung von 228Euro von keiner
Kleinreaparatur.Jalousie ist übrigens über 15Jahre alt.

Wie als die Jalousie ist, ist egal. Ja, unbedingt vom Monteur bestätigen lassen, in welchem Zustand das Ding war, als er es sah. Keinen Film, aber Fotos wären gut, wenn nein dann eventuell Zeugen.

Es wurde über Wochen versucht,den vermieter anzurufen,der
Mieter kann das in diesem Falle nachweisen,aufgrund des
Anrufprotokolls.

Das Anrufprotokoll ist gut, über Wochen ist erklärungsbedürftig wenn man gleichzeitig argumentiert, dass akute Gefahr bestand. Akute Gefahr bei 3. Stock und unten Gehweg ist anders zu werten als das man genervt ist, weil es im Zimmer nicht mehr richtig dunkel wird und das Dink hätte noch monatelang fröhlich rumhängen können, ohne das was passiert, bzw. wäre beim Herunterfallen maximal in den Garten ein Stock tiefer gefallen.

Der fakt ist,daß der Vermieter gleich von der
jahreshöchstsumme von 180Euro ausgeht und dem Mieter sagt,er
hätte ja 2 Jalousien(obwohl esEine aus zwei Teilen
ist)reparieren lassen.

Das spielt keine Rolle!!! Vergiss die SAche mit den Kleinreparaturen. Hier geht es darum, dass du verpflichtet bist dem Vermieter die Sache zu melden.

Leider hat der Vermieter die unangehme Eigenschaft sich über
Wochen auf einen Brief vom Mieter erstmal gar nicht zu
melden,auch eine gute Taktik.Nichts von sich geben,und
aussitzen.

Einschreiben geschickt? Vor dem eigenmächtigen Handeln schriftlichen Kontakt gesucht oder erst danach?

Trotzdem vielen Dank und der Vermieter hat durchaus
gelernt,sich wirklich den kleinsten "Kram"schriftlich geben zu
lassen.Ist leider so.

Richtig. Aber das ist nicht so ganz kleiner Kram und nach allem was ich so raushöre scheint mir der Vermieter recht kulant zu sein, indem er einen großen Teil des Betrages übernehmen will - oder?

David

ich les das vielleicht recht „gern“,aber im Ernst,kannst du mir direkt erläutern,was du mit deinem „Einspruch“ meinst?

Muß diese Mängelinformation zwingend! schriftlich erfolgen…der Mieter hat ja wochenlang beim VM angerufen.da ist übrigens der absolut springende Punkt der Sache,erstens das "Draufpochen"auf den schriftlichen Verkehr(bei dem der Brief faktisch vom Altvermieter zum Neuvermieter umgeleitet wäre) und das Draufbestehen auf diesem jahresbetrag von 180Euro,den der VM heranzieht und bei einer Rechnung von 228Euro nur die Differenz,also 48Euro zahlen will.

Gruß,David mit netter Bitte um eine eindeutige Antwort.

Hallo,

Muß diese Mängelinformation zwingend! schriftlich
erfolgen…

Nein. Steht nicht im Gesetz, also ist es auch nicht erforderlich.
Allerdings ist es natürlich dann einfacher zu beweisen.

der Mieter hat ja wochenlang beim VM angerufen.

Eben nicht. Er hat ihn ja nicht erreicht. Der VM war also nicht informiert und hatte auch keine Gelegenheit, selber etwas zu unternehmen. Und da wäre dann die Schriftform zwar immer noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber mit einem Einschreiben hätte er den VM wenigstens erreichen können.

Ich würde mich an Stelle des M auf das halbe-halbe-Angebot vom VM einlassen und dankbar sein. Auch wenn die Begründung des VM nicht richtig ist. Zumal man ja vermutlich noch eine Weile dort wohnen möchte. Und beim nächsten Mal alles rechtzeitig klären…

Aber: ianal!

Gruß
loderunner