Hallo Textilina,
ich danke dir sehr für deine sehr ausführliche Antwort.
Jedoch habe ich in meinem Beitrag bereits ausgeführt,daß der Mieter den Vermieterwechsel gar nicht mitbekommen hat(31.12.2009),und erst dann schriftlich zugesandt bekam,als er die Rechnung an den vermeintlichen Noch-Mieter schickte.Wenn der Mieter einen Wasserrohrbruch hat,kann er ja nicht erst in einen solchen Schriftverkehr treten.
Der vorherige Mieter ist bereits schon einmal ohne jegliche Information umgezogen und der Mieter durfte sich dann die Mühe machen,die neue Adresse herauszubekommen.
Soll der Mieter vom Vorgang des Herunterlassens der Jalousie einen Film machen?Denn die Jalousie ist nicht kaputt,sondern sie droht aufrund der defekten Aufhängevorrichtug herunterzukrachen,welches ihm auch der Monteur bestätigt…sol der Mieter diese Bestätigung schriftlich einholen.Übrigens zeugt die reparaturrechnung von 228Euro von keiner Kleinreaparatur.Jalousie ist übrigens über 15Jahre alt.
Es wurde über Wochen versucht,den vermieter anzurufen,der Mieter kann das in diesem Falle nachweisen,aufgrund des Anrufprotokolls.
Der fakt ist,daß der Vermieter gleich von der jahreshöchstsumme von 180Euro ausgeht und dem Mieter sagt,er hätte ja 2 Jalousien(obwohl esEine aus zwei Teilen ist)reparieren lassen.
Leider hat der Vermieter die unangehme Eigenschaft sich über Wochen auf einen Brief vom Mieter erstmal gar nicht zu melden,auch eine gute Taktik.Nichts von sich geben,und aussitzen.
Trotzdem vielen Dank und der Vermieter hat durchaus gelernt,sich wirklich den kleinsten "Kram"schriftlich geben zu lassen.Ist leider so.
David