Hier geht einiges durcheinander.
Zunächst sollte der Mieter die Rechnung der Jalousiefirma zahlen, um weiteren Ärger wie teure Mahnbescheide zu vermeiden. Der Jalousiefirma gegenüber ist er zur Zahlung verpflichtet, da gibt es keinen anderen Ausweg.
Dem Vermieter gegenüber wäre der Mieter tatsächlich verpflichtet gewesen, den defekten Rolladen schriftlich anzuzeigen und um Beseitigung zu bitten.
Hintergrund ist, dass Hausverwaltungen oftmals einen Hausmeister beschäftigen, der solche Reparaturen im Rahmen seines Arbeitsvertrages durchführt oder aber mit bestimmten Firmen Verträge existieren und die Reparatur des Rolladens durch eine solche Firma den Eigentümer nur einen Bruchteil gekostet hätte.
Zudem hat der Vermieter das REcht, VOR Reparatur selbst festzustellen, ob ein Schaden auch tatsächlich vorliegt, er muss ja nicht alles glauben, was seine Mieter behaupten.
Somit wäre tatsächlich in diesem Fall eine Kostenübernahme durch den ET nicht vorzunehmen, da er vom Mieter nicht schriftlich informiert wurde.
Jetzt kommt es maßgeblich darauf an, was der Mieter beweisen kann.
Kann er beweisen, dass der Rolladen abzustürzen drohte? Fotos? Handelt es sich um einen Plastikrolladen im 3. Stock befestigt, über einem Gehweg oder um eine Blechjalousie über einem Balkon im 1 Stock?
Wie kann der Mieter beweisen, dass er versucht hat, den Vermieter zu kontaktieren? NUR telefonische Versuche? Über welchen Zeitraum hinweg? Warum keine schriftliche Kontaktaufnahme?
Die Chancen, das Geld zurückzubekommen stehen vor Gericht - falls der Mieter Beweise für seine Behauptungen hat und sich nachweislich bemüht hat, den Vermieter zu kontaktieren - eventuell ganz gut, aber die Kosten für einen Rechtsanwalt muss er trotzdem vorlegen und er trägt ein Risiko, den Fall zu verlieren und dann auf höheren Kosten sitzenzubleiben.
Schließlich habe ich nicht verstanden, ob ein Wechsel der Hausverwaltung oder des Hauseigentümers stattgefunden hat?
Warum wurden die Mieter nicht informiert? Wenn hier grob fahrlässig gehandelt wurde, ist das ein Pluspunkt für den Mieter - aber nur, wenn er Beweise hat…
Fazit: Bei guter Beweislage die Beweise dem vermieter mitteilen, darauf hinweisen, dass er (der Vermieter) verpflichtet ist, einen Wechsel der Hausverwaltung bzw. des Eigentümers anzuzeigen und für Erreichbarkeit zu sorgen, die bezahlte Rechnung beilegen, die hoffentlich gemachten Fotos vom defekten Rolladen beilegen, eventuelle Zeugenaussage der Nachbarn, eines Bekannten, etc. Einzelnachweis der Telekom (?), etc. beilegen und auf Zahlung bestehen.
Wenn keinerlei Beweise vorhanden dann auf jeden Fall das kulanzhalber angebotene Geld dankbar annehmen und den Rest als Erfahrung verbuchen.
Viel Glück,
Nina