Reparaturrücklagen vom zu versteuernden Betrag absetzen?

Hallo,

wenn jemand ein Haus vermietet, bildet er ja vernünftigerweise Reparaturrücklagen, vor allem, wenn es schon ein älteres Objekt ist. Kann er die vom zu versteuernden Betrag absetzen?

Grüße
Carsten

Servus,

nein, nicht bei Bildung der Rücklagen - erst bei Verbrauch, wenn tatsächlich Reparaturen anfallen.

Schöne Grüße

MM

Ja, danke,

das hatte ich auch beim Googeln gefunden. Ich fand es aber unlogisch und bürgerunfreundlich: Denn, wenn jemand Geld zurücklegt, muss er es trotzdem versteuern, so als wenn er es für sich verbrauchen würde. Wenn man verlangen würde, dass das Geld auf ein Sonderkonto verbucht werden müsste, würde ich das verstehen. Denn sonst könnte ja jemand behaupten, er legt eine Rücklage an, und in Wirklichkeit verjubelt er es.

Wenn jemand die Reparatur aber nach mehreren Jahren des (versteuerten) Ansparens durchführt, und sie ist so teuer, dass er das Geld in dem einen Jahr gar nicht sinnvoll abziehen kann (weil er zu wenig verdient): Kann er es dann als Steuerrücktrag der vergangenen Jahre wiederbekommen?

Grüße
Carsten

Servus,

das geht allen so - auch Ulrich Höller, der ein paar Häuser mehr managt, kann Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung nur in ganz eng beschränktem Umfang bilden.

Sonst wäre es übrigens sehr einfach, jeden Gewinn aus Vermietung wegzurechnen, indem man sich künftige Instandhaltungsmaßnahmen zu Mondpreisen ausdenkt.

Die Alternative wäre Fremdfinanzierung - wenn man nicht das Ergebnis maximieren, sondern die Steuerlast minimieren möchte, ist das das Mittel der Wahl, weil dann auch noch die Kosten der Finanzierung die Einkünfte mindern.

Wie auch immer: Größerer Instandhaltungsaufwand kann auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden; das wirkt sich ungefähr ähnlich wie ein Verlustvortrag aus. Rückträge gibt es dabei nur, wenn man nicht verteilt - dann gehen aber Sonderausgaben und Grundfreibetrag verloren. In § 82b EStDV steht nicht, was „größer“ ist - vor vielen Jahren wurde mal vom BFH entschieden, dass 1.440 DM je nach Umständen „größer“ sein können.

Schöne Grüße

Mm

Exkurs - Steuergerechtigkeit für Sparer
Servus,

noch was zum Thema

unlogisch und bürgerunfreundlich:

Die dem Aufkommen nach wichtigste Steuer ist mit etwa 147 Mrd. € die Umsatzsteuer. Die USt wird immer vom letzten Verbraucher getragen, auch wenn er davon nicht so viel merkt, weil er sie nicht selber abführt.

Von Geld, das man nicht ausgibt, wird keine USt erhoben. Damit wird steuerlich belohnt, wenn man Geld „zurücklegt“: Sobald man das Geld ausgibt, ist ein Euro bloß noch 84 oder 93 Cent wert.

Außerdem werden Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25% ESt ermäßigt besteuert.

Von daher macht es für die Besteuerung schon einen Unterschied, ob man Geld ausgibt oder nicht.

Schöne Grüße

MM