Reparaturschäden nach Auszug!

Hallo,

die Mieter haben gekündigt und sind ausgezogen. Ein Nachmieter war vorhanden. Die Mieter haben in der Wohnung 8 Jahre gelebt. Im Wohnzimmer liegt Laminat aus, an einer Stelle ist der Laminat durch einen Bürostuhl stark abgenutzt worden. Mit dem NM war vereinbart worden, dass er den Laminat selbst ausbessert und die Materialkosten vom Mieter übernommen werden. Die Kaution wurde vom VM an den Mieter in voller Höhe ausgezahlt. Da der NM jetzt festgestellt hat, dass die Wohnung feucht ist, zieht er nicht mehr in die Wohnung ein.

Haftet der Mieter jetzt im vollem umfang für den Laminat (kleine Stelle) und kann der VM einfach so jemanden dafür bestellen der das repariert egal wie hoch die kosten sind??? Oder wie kann man das jetzt mit dem Laminat vereinbaren, vielleicht eigenleistung???

VG
Danke

Hallo,

die Mieter haben gekündigt und sind ausgezogen. Ein Nachmieter
war vorhanden. Die Mieter haben in der Wohnung 8 Jahre gelebt.
Im Wohnzimmer liegt Laminat aus, an einer Stelle ist der
Laminat durch einen Bürostuhl stark abgenutzt worden. Mit dem
NM war vereinbart worden, dass er den Laminat selbst
ausbessert und die Materialkosten vom Mieter übernommen
werden. Die Kaution wurde vom VM an den Mieter in voller Höhe
ausgezahlt. Da der NM jetzt festgestellt hat, dass die Wohnung
feucht ist, zieht er nicht mehr in die Wohnung ein.

Hallo Gonzo,
der Mieter ist im Prinzip für die Beseitigung von Schäden, die er verursacht hat, verantwortlich. Natürlich kann er mit dem NM vereinbaren, dass der die Reparatur durchführt und der M nur die Materialkosten bezahlt. Kneift der NM, muß der M aber wieder für alles aufkommen. Anders ist es allerdings, wenn VM, M und NM eine Reihe von Leistungen gegenseitig aufrechnen, so dass dabei beim M nur die Materialkosten hängenbleiben: dann ist der M nur an die Kostenübernahme gebunden, denn das Aussteigen des NM ist das Risiko des VM.

Wolfgang D.

Hallo,

die Frage ist, lag das Laminat schon beim Einzug?

Die defekte Stelle, ist das nicht eher Abnutzung?

Der Vermieter hat keine Ansprüche, denn wenn er eine Wohnung mit Teppich/Laminat vermietet, dann ist das eben nach 8 Jahren abgewohnt.

Nur wenn offensichtlich ein Schaden verursacht wurde, z.B. ein Brandfleck, dann muß der Mieter diesen bezahlen, und der hat doch wiederum eine Hausratversicherung, die die Kosten übernimmt.

Gruß

britta

Nur wenn offensichtlich ein Schaden verursacht wurde, z.B. ein
Brandfleck, dann muß der Mieter diesen bezahlen, und der hat
doch wiederum eine Hausratversicherung, die die Kosten
übernimmt.

Gruß

britta

da muss ich dich korrigieren: Nicht jeder Mieter hat eine Hausratversicherung und hier würde die Hausratversicherung des Mieters wiederrum nur für aufkommen, wenn der Mieter das Laminat selber eingebaut hat. Und in dem Beispiel war das ja der Vermieter… hier bleibt der Mieter selber draufhängen, es sei denn er hat eine Haftpflichtversicherung die evtl. den Schaden übernimmt.

Was mich stutzig macht, der VM hat ja schon die Kaution zurückgezahlt und kommt nach 8 Wochen an und beauftragt jetzt einen für das Laminat. Hat er mit der zurückzahlung der Kaution nicht die Wohnung so in Ordnung befunden wie sie ist??? Mit dem Laminat war es ja eine mündliche Vereinbarung zwischen M und NM.

Gruss Gonzo

Hallo,

da hast Du Recht, das übernimmt die Haftpflicht.

Bleibt offen ob es ein Schaden ist, oder Abnutzung.

Nach 8 Jahren kann der Vermieter nicht davon ausgehen, das das Laminat noch gut aussieht.
Die normalen gebrauchsspuren, wie von einem Stuhl gehören eben zum Verschleiß.

Gruß

Britta

Hallo,

grundsätzlich ist hier bei der Bewertung zuerst einmal zu klären, ob die Vereinbarung, dass der Nachmieter die Mängel am Laminat beseitigt, mit Zustimmung des Vermieters erfolgt ist. Ansonsten läuft jede Diskusison ins Leere.

Hat der VM Zustimmung zu dieser Praxis erteilt, jedoch ohne einen Vorbehalt, sofern der Nachmeietr nicht einzieht, hat er dne Schadne selbst zu tragen, denn er kann letztlich keiner Vereinbarung auf der Vertragsgrundlage eines Mietverhältnisses zustimmen und dann, wenn eine Seiet aus dem Vertrag aussteigt, dies ohne Haftung tun. Dann hat der VM klären müssen, ob er den Nachmieter überhaupt aus dem Vertrag entlassen kann. Der VM kann jedoch nicht auf ein Vertragsverhältnis mit dem Nachmieter verzichten und dann dem Vormietwer die Haftung auferlegen. Der bisherige Mieter hat bei einseitiger Handlung des Vermieters keinen Schaden zu ersetzen.

Haben lediglich die beiden Mietparteien eine Vereinbarung getroffen und der Vermieter hat nicht Zustimmung erteilt, haftet der bisherige Mieter.

In diesme Fall müsste der Mieter aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen, mit gleichzeitigem Hinweis, solange die Wohnung nicht vermietet werden kann, habe er die entsprechende Miete zu zahlen.

Noch ein Einwand zu den Hinweisen, dass in 8 Jahren Teppichboden/Laminat abgewohnt sind. Einerseits ebstehen für Teppichbodnebeläge durchaus unterschiedliche Regeln, mindestens jedoch zehn Jahre, während bei Laminat eine Abnutzungsdauer von mindestens 15 Jahren ( bei mittlerer und guter Qulaität ) besteht.

Gruss Günter

die Mieter haben gekündigt und sind ausgezogen. Ein Nachmieter
war vorhanden. Die Mieter haben in der Wohnung 8 Jahre gelebt.
Im Wohnzimmer liegt Laminat aus, an einer Stelle ist der
Laminat durch einen Bürostuhl stark abgenutzt worden. Mit dem
NM war vereinbart worden, dass er den Laminat selbst
ausbessert und die Materialkosten vom Mieter übernommen
werden. Die Kaution wurde vom VM an den Mieter in voller Höhe
ausgezahlt. Da der NM jetzt festgestellt hat, dass die Wohnung
feucht ist, zieht er nicht mehr in die Wohnung ein.

Haftet der Mieter jetzt im vollem umfang für den Laminat
(kleine Stelle) und kann der VM einfach so jemanden dafür
bestellen der das repariert egal wie hoch die kosten sind???
Oder wie kann man das jetzt mit dem Laminat vereinbaren,
vielleicht eigenleistung???