Hallo,
grundsätzlich ist hier bei der Bewertung zuerst einmal zu klären, ob die Vereinbarung, dass der Nachmieter die Mängel am Laminat beseitigt, mit Zustimmung des Vermieters erfolgt ist. Ansonsten läuft jede Diskusison ins Leere.
Hat der VM Zustimmung zu dieser Praxis erteilt, jedoch ohne einen Vorbehalt, sofern der Nachmeietr nicht einzieht, hat er dne Schadne selbst zu tragen, denn er kann letztlich keiner Vereinbarung auf der Vertragsgrundlage eines Mietverhältnisses zustimmen und dann, wenn eine Seiet aus dem Vertrag aussteigt, dies ohne Haftung tun. Dann hat der VM klären müssen, ob er den Nachmieter überhaupt aus dem Vertrag entlassen kann. Der VM kann jedoch nicht auf ein Vertragsverhältnis mit dem Nachmieter verzichten und dann dem Vormietwer die Haftung auferlegen. Der bisherige Mieter hat bei einseitiger Handlung des Vermieters keinen Schaden zu ersetzen.
Haben lediglich die beiden Mietparteien eine Vereinbarung getroffen und der Vermieter hat nicht Zustimmung erteilt, haftet der bisherige Mieter.
In diesme Fall müsste der Mieter aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen, mit gleichzeitigem Hinweis, solange die Wohnung nicht vermietet werden kann, habe er die entsprechende Miete zu zahlen.
Noch ein Einwand zu den Hinweisen, dass in 8 Jahren Teppichboden/Laminat abgewohnt sind. Einerseits ebstehen für Teppichbodnebeläge durchaus unterschiedliche Regeln, mindestens jedoch zehn Jahre, während bei Laminat eine Abnutzungsdauer von mindestens 15 Jahren ( bei mittlerer und guter Qulaität ) besteht.
Gruss Günter
die Mieter haben gekündigt und sind ausgezogen. Ein Nachmieter
war vorhanden. Die Mieter haben in der Wohnung 8 Jahre gelebt.
Im Wohnzimmer liegt Laminat aus, an einer Stelle ist der
Laminat durch einen Bürostuhl stark abgenutzt worden. Mit dem
NM war vereinbart worden, dass er den Laminat selbst
ausbessert und die Materialkosten vom Mieter übernommen
werden. Die Kaution wurde vom VM an den Mieter in voller Höhe
ausgezahlt. Da der NM jetzt festgestellt hat, dass die Wohnung
feucht ist, zieht er nicht mehr in die Wohnung ein.
Haftet der Mieter jetzt im vollem umfang für den Laminat
(kleine Stelle) und kann der VM einfach so jemanden dafür
bestellen der das repariert egal wie hoch die kosten sind???
Oder wie kann man das jetzt mit dem Laminat vereinbaren,
vielleicht eigenleistung???