Hallo,
Ich habe kürzlich ein Paket unbestellt zugeschickt bekommen.
Im Lieferschein ist zu erkennen, das es sich um einen Reparaturauftrag handelt, den ich am 26.02.10 erteilt haben soll. Dies haben sie mir auch per Email geschrieben. Als Rechnungsbetrag ist 0 Euro angegeben. Die Ware ist an mich addressiert gewesen.
Meine Frage: Greift hier § 241 a Abs. 2: „Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“
Der Lieferant nimmt Bezug auf einen Auftrag, den ich wegen eines Defekts erteilt habe sollte.
Muss ich die Ware jetzt aufheben oder kann ich die Ware entsorgen, wie ich schon oft gelesen habe?
Meine Sorge ist nur, dass der entsprechende Paragraph nicht greift und mir dadurch Kosten entstehen könnten.
Könnt ihr mir da weiterhelfen