Reparaturware unaufgefordert zugeschickt bekommen

Hallo,

Ich habe kürzlich ein Paket unbestellt zugeschickt bekommen.
Im Lieferschein ist zu erkennen, das es sich um einen Reparaturauftrag handelt, den ich am 26.02.10 erteilt haben soll. Dies haben sie mir auch per Email geschrieben. Als Rechnungsbetrag ist 0 Euro angegeben. Die Ware ist an mich addressiert gewesen.

Meine Frage: Greift hier § 241 a Abs. 2: „Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“

Der Lieferant nimmt Bezug auf einen Auftrag, den ich wegen eines Defekts erteilt habe sollte.
Muss ich die Ware jetzt aufheben oder kann ich die Ware entsorgen, wie ich schon oft gelesen habe?

Meine Sorge ist nur, dass der entsprechende Paragraph nicht greift und mir dadurch Kosten entstehen könnten.

Könnt ihr mir da weiterhelfen

Hallo kann da leider nicht weiterhelfen
Hallo,

Ich habe kürzlich ein Paket unbestellt zugeschickt bekommen.
Im Lieferschein ist zu erkennen, das es sich um einen
Reparaturauftrag handelt, den ich am 26.02.10 erteilt haben
soll. Dies haben sie mir auch per Email geschrieben. Als
Rechnungsbetrag ist 0 Euro angegeben. Die Ware ist an mich
addressiert gewesen.

Meine Frage: Greift hier § 241 a Abs. 2: „Gesetzliche
Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht
für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung
einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat
oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
hätte erkennen können.“

Der Lieferant nimmt Bezug auf einen Auftrag, den ich wegen
eines Defekts erteilt habe sollte.
Muss ich die Ware jetzt aufheben oder kann ich die Ware
entsorgen, wie ich schon oft gelesen habe?

Meine Sorge ist nur, dass der entsprechende Paragraph nicht
greift und mir dadurch Kosten entstehen könnten.

Könnt ihr mir da weiterhelfen

Hallo,

sorry, das kann ich auch nicht genau beantworten.

Gruß Speedy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


Sorry ich kann leider nicht weiterhelfen!

Sorry,dass ich a., erst jetzt antworte und b., mein Fachgebiet ist Arbeitsrecht. Jack