Hallo,
in unsere Golf3 gab es einen kleinen Auffahrunfall. Ein anderer Wagen ist uns rein gefahren. Der Gutachter kam und nach einem Telefongespräch mit der gegnerischen Versicherung kam heraus:
Geschätzter Wert des Golfs vor dem Unfall: 3950 €
Reparaturkosten: 3325 €
Restwert: 1500 €.
Jetzt sollte man erwähnen, daß der Wagen sehr großzügig geschätzt wurde. Laut mobile.de wäre die Kiste vielleicht 2600 € Wert gewesen.
Zumal der Wagen total zerkratzt wurde. Schlechte Wohngegend.
Was mir jetzt die Frau bei der Versicherung erzählt hat (Gutachten liegt bei mir schriftlich noch nicht vor):
-
Wenn das jetzt ein wirtschaflicher Totalschaden wäre, würde ich 2450 € + 1500 € kriegen, also 3950 €. Von den 2450 € würden sie die Mwst einbehalten bis ich nach weise, dass ich einen neuen Wagen gekauft habe. Dann würden sie mir die Mwst zurück erstatten.
-
Reparaturkosten plus 30 % Grenzüberschreitung plus Mietwagen werden auf jeden Fall erstellt. Die Versicherung wird mir dann mitteilen, welcher Karrosiebetrieb repariert.
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Die 3325 € einsacken und nicht reparieren geht nicht, da das mit Quitung laufen muss.
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Später reparieren geht auch, würde aber nicht 3325 € kriegen sondern nur Schätzwert-Restwert-Mwst, also 2450 - Mwst, macht knapp 1900 €.
Punkt 4 finde ich ungerecht. Ich würde gerne die 3325 € einsacken und den Wagen für wenig Geld verkehrstauglich herrichten. Später nach ca. 1 Jahr würde ich dann den Wagen verkaufen.
Oder soll ich doch lieber die Kiste abschieben und mir einen neuen Gebrauchten kaufen? Zumal der Golf großzügig berwertet wurde.Ich befürchte, daß der neue Wagen aber wieder zerkratzt wird. Andererseits werden wir in ca. 8-9 Monaten ausziehen.
Hi.
Na also irgendwie klingt das nicht koscher, was die Versicherungstante Dir da erzählt.
Schau mal hier: http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_ihre_recht…
Das heißt, die Versicherung geht es nichts an, ob Du den Wagen reparieren läßt, Dir einen neunen kaufst oder was auch immer.
Ergo dürfen sie wohl auch die Entschädigung davon nicht abhängig machen, glaube ich zumindest bzw. bei mir war es so in einer ähnlichen Situation.
Nimm Dir im Zweifelsfall einen Anwalt, den muß die gegnerische Versicherung auch bezahlen und sieh zu, daß Du gut dabei wegkommst.
Dann kannst Du Dir nachher immer noch überlegen, ob Du den Wagen wieder fahrbereit machen willst, oder zum Restwert vertickst.
Grüße,
Grünblatt
Hallo,
Deine Frage passt besser ins Rechtsbrett, weil es letztendlich um den Ersatz des Schadens an Deinem Fahrzeug geht.
Dort aber bitte entsprechend den Brett-Regeln formulieren!
Chrissie
stimmt absolut!
Hallo Grünblatt,
Du hast ja Recht. Mir ist einer in die Stoßstange gefahren. Die Versicherung fragte mich, ob ich das Geld im Voraus nach Kostenvoranschlag wollte, oder der Lackierer die Rechnung einreichen solle. Letzteres bei mir, aber ich hätte auch das Geld haben können, ohne was reparieren lasse zu müssen.
MFG
Henning
Hallo Citizenkane,
- Später reparieren geht auch, würde aber nicht 3325 €
kriegen sondern nur Schätzwert-Restwert-Mwst, also 2450 -
Mwst, macht knapp 1900 €.
Punkt 4 finde ich ungerecht. Ich würde gerne die 3325 €
einsacken und den Wagen für wenig Geld verkehrstauglich
herrichten. Später nach ca. 1 Jahr würde ich dann den Wagen
verkaufen.
Du weißt aber, dass Du als Geschädigter den Schaden möglichst gering halten musst und dass Du Dich an einem Schaden auch nicht finanziell bereichern darfst?
Oder soll ich doch lieber die Kiste abschieben und mir einen
neuen Gebrauchten kaufen?
Das war mein erster Gedanke, als ich gelesen habe, was die Versicherung noch zahlen will.
Wobei sich auch das mit meinem oben geschriebenen Kommentar beißt 
Ich kenne zwar weder Baujahr, Motor, Ausstattung, Laufleistung usw. von Deinem Wagen, aber ich denke, als ob Du trotz der momentanen hohen Gebrauchtwagenpreise einen ordentlichen Ersatzwagen bekommen kannst.
Beste Grüße
Guido
Hallo Chrissie,
passt eher ins Versicherungsbrett. Der Schaden wurde ja schon anerkannt.
Gruss Sebastian
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Hallo,
die Versicherung hat die Haftung dem Grunde nach anerkannt. Wie der Schaden aber genau zu berechnen ist und welche Alternativen der Schadensberechnung es gibt (mit den Problemen der 130 %-Regelung und der Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer), ist eine Frage des Schadensrechts.
Chrissie
Hallo,
wenn du die karre liebst - reparieren und pflegen und weiterfahren.
spart geld und ist total geil.
statt das geld in den neuen zu investieren, paar geile felgen, schicke stereo anlage, ragazzon, ich wüßte schon wie der einmalig wird.
sm
in unsere Golf3 gab es einen kleinen Auffahrunfall. Ein
anderer Wagen ist uns rein gefahren. Der Gutachter kam und
nach einem Telefongespräch mit der gegnerischen Versicherung
kam heraus:
Geschätzter Wert des Golfs vor dem Unfall: 3950 €
Reparaturkosten: 3325 €
Restwert: 1500 €.
Jetzt sollte man erwähnen, daß der Wagen sehr großzügig
geschätzt wurde. Laut mobile.de wäre die Kiste vielleicht 2600
€ Wert gewesen.
Zumal der Wagen total zerkratzt wurde. Schlechte Wohngegend.
Was mir jetzt die Frau bei der Versicherung erzählt hat
(Gutachten liegt bei mir schriftlich noch nicht vor):
-
Wenn das jetzt ein wirtschaflicher Totalschaden wäre, würde
ich 2450 € + 1500 € kriegen, also 3950 €. Von den 2450 €
würden sie die Mwst einbehalten bis ich nach weise, dass ich
einen neuen Wagen gekauft habe. Dann würden sie mir die Mwst
zurück erstatten.
-
Reparaturkosten plus 30 % Grenzüberschreitung plus
Mietwagen werden auf jeden Fall erstellt. Die Versicherung
wird mir dann mitteilen, welcher Karrosiebetrieb repariert.
-
Die 3325 € einsacken und nicht reparieren geht nicht, da
das mit Quitung laufen muss.
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Später reparieren geht auch, würde aber nicht 3325 €
kriegen sondern nur Schätzwert-Restwert-Mwst, also 2450 -
Mwst, macht knapp 1900 €.
Punkt 4 finde ich ungerecht. Ich würde gerne die 3325 €
einsacken und den Wagen für wenig Geld verkehrstauglich
herrichten. Später nach ca. 1 Jahr würde ich dann den Wagen
verkaufen.
Oder soll ich doch lieber die Kiste abschieben und mir einen
neuen Gebrauchten kaufen? Zumal der Golf großzügig berwertet
wurde.Ich befürchte, daß der neue Wagen aber wieder zerkratzt
wird. Andererseits werden wir in ca. 8-9 Monaten ausziehen.
statt das geld in den neuen zu investieren, paar geile felgen,
schicke stereo anlage, ragazzon, ich wüßte schon wie der
einmalig wird.
Äh, ein verkratztes Auto das jetzt auch noch nach einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden hat willst Du so aufmotzen?
Dazu sage ich jetzt mal lieber nichts. Außer dass ich glaube, dass der Eigentümer momentan ganz andere Probleme hat.
Beste Grüße
Guido
Ich denke, ich werde den Wagen reparieren lassen.
Würde ich die geschäzten 3325 € kriegen oder abzüglich 19% Mwst?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi nochmal.
Schreibe der Versicherung doch einfach einen Brief, in dem Du Dich erkundigst, wann der Schaden, den der Gutachter ermittelt hat, beglichen wird.
Ob Du das reparieren läßt und wo Du es tust, selbst, wenn Du das z.B. in einer Werkstatt in Polen machen lassen willst, geht die Versicherung wie gesagt nichts an, soweit ich weiß.
Wenn sie Dir dann irgendwelche Grütze zurückschreiben, sie behalten das und das ein oder ziehen dies und das noch ab, dann geh mit dem Brief zum Rechtsanwalt, der sagt Dir dann, wie Du optimalerweise vorgehst bzw. haut da auf die Kacke.
Irgendwelche telefonischen Absprachen, die Dich mehr oder weniger überrumpeln, sind später schwer nachzuvollziehen und sind Dir ggf. nur zum Nachteil.
Grüße,
Grünblatt
Hallo,
Wie der Schaden aber genau zu berechnen ist und welche
Alternativen der Schadensberechnung es gibt (mit den Problemen
der 130 %-Regelung und der Erstattungsfähigkeit der
Umsatzsteuer), ist eine Frage des Schadensrechts.
Und gehört daher ins Brett Versicherung. Eine allgemeine Rechtsfrage ist es wohl eher nicht und es erspart dem Team eine Verschiebung ins Versicherungsbrett.
Oder meinst Du das Du Dich nach ein paar Tagen hier schon so perfekt auskennst?
Gruss Sebastian
Hatten wir auch schon mal…
Guten Abend,
so einen Fall hatten wir schon zwei mal. Einmal ein Auffahrunfall und ein anderes mal ein Brand nach Diebstahlversuch. Die Versicherung hat jedesmal ohne Quittung gezahlt (der verbrannte Wagen war natürlich sowieso nicht mehr zu retten).
Punkt 4 finde ich ungerecht. Ich würde gerne die 3325 €
einsacken und den Wagen für wenig Geld verkehrstauglich
herrichten. Später nach ca. 1 Jahr würde ich dann den Wagen
verkaufen.
Genau so haben wir das damals gemacht. Ist schon ein paar Jahre her, aber das wäre mit Sicherheit die vernünftigste Lösung. Das Geld von der Versicherung auf die hohe Kante legen und in ein paar Jahren in ein anderes Auto investieren.
Viel Erfolg
kernig